Auf einen Blick
- Querschnittsgelähmter Häftling seit Juni 2023 in Genfer Spitalzelle
- Isolation und fehlendes Licht verschlechtern die psychische Gesundheit des Häftlings
- Kosten für Spitalaufenthalt bereits bei rund 650'000 Franken
Ein querschnittsgelähmter Häftling sitzt seit Juni 2023 in einer Zelle des Universitätsspitals Genf (HUG) fest. Diese Zellen befinden sich im Keller des Spitals und sind für kurze Aufenthalte gedacht. Der Mann ist seit 17 Monaten dort eingesperrt, was die Menschenrechtsliga empört.
Wie die «Tribune de Genève» berichtet, wurde der 46-jährige Mann aus Panama verhaftet und wird wegen schwerer Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz in der Schweiz angeklagt. Obwohl er im Kanton Waadt festgenommen wurde, bleibt er in der Genfer Zelleneinheit, da ein Konkordat es den lateinischen Kantonen ermöglicht, dieses einzigartige System in der Westschweiz zu nutzen.
Kein natürliches Licht
Die Untersuchungen ziehen sich seit September 2023 hin, und der zuständige Staatsanwalt verlängert die Untersuchungshaft alle drei Monate. Der Häftling beschreibt seine Isolation: «Ich bin sehr allein. Ich habe keinen Zugang zu anderen Häftlingen, da die Menschen hier nur auf der Durchreise sind und oft in einer heiklen medizinischen Situation oder mit psychiatrischen Problemen konfrontiert sind, die jeden Kontakt verhindern.» Trotz einiger Physiotherapiesitzungen leidet er unter der fast völligen Isolation, dem Mangel an Aktivitäten und dem Fehlen von Licht.
Die Zellen im HUG-Keller lassen kein natürliches Licht herein. Für kurzfristige Häftlinge sind sie geeignet, aber nicht für längere Aufenthalte. Die nationale Kommission zur Verhütung von Folter betonte 2020, dass Untersuchungshäftlinge täglich ausreichend Zeit ausserhalb ihrer Zelle verbringen müssen, um sozialen Kontakt zu gewährleisten. Diese Zeit sollte mindestens acht Stunden pro Tag betragen.
Die Situation ist «skandalös»
Mehrere ärztliche Gutachten haben die Waadtländer Staatsanwaltschaft laut «Tribune de Genève» vor einer Verschlechterung des psychischen Gesundheitszustands des Häftlings gewarnt. Trotzdem wurde die Untersuchungshaft verlängert. Die Waadtländer Staatsanwaltschaft betont gegenüber «Tribune de Genève», dass die medizinische Überwachung des Häftlings in der Verantwortung des HUG liegt. Hans Wolff, Leiter der Abteilung für Gefängnismedizin am HUG, erklärt, dass Ärzte problematische medizinische Situationen den Gerichten melden müssen.
Dina Bazarbachi von der Menschenrechtsliga nennt die Situation «skandalös» und sieht einen Verstoss gegen Artikel 3 der europäischen Menschenrechtskonvention. Der Anwalt des Angeklagten hat sich nicht zu den Haftbedingungen geäussert. Die Waadtländer Staatsanwaltschaft gibt an, dass keine Berufung bezüglich der Inhaftierung eingereicht wurde. Die Situation verdeutlicht den Mangel an geeigneten Gefängnisstrukturen für Menschen mit Behinderungen. Hans Wolff bestätigt, dass Gefängnisse im Allgemeinen nicht auf die Bedürfnisse von Menschen mit eingeschränkter Mobilität ausgelegt sind. In der Schweiz gibt es einen gravierenden Mangel an geeigneten Strukturen. Der Aufenthalt des Häftlings in einer Spitalzelle kostete den Steuerzahler bereits rund 650'000 Franken, was dem Vierfachen der Kosten einer gewöhnlichen Strafvollzugsanstalt entspricht.
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