Nach Klima-Urteil – gemeinsames Vorgehen mit anderen Staaten
Bundesrat will dem Gerichtshof für Menschenrechte Grenzen setzen

Die Kritik am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte reisst nicht ab. Der Bundesrat ist bereit, dem Gerichtshof mit den anderen Vertragsstaaten Leitplanken zu setzen.
Publiziert: 07.09.2024 um 16:03 Uhr
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Der Bundesrat sieht nach dem Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs keinen Handlungsbedarf.
Foto: keystone-sda.ch

Erst Ende August liess der Bundesrat das Klima-Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) ins Leere laufen. «Der Bundesrat erachtet die Massnahmen als erfüllt und sieht keinen Handlungsbedarf», sagte Umweltminister Albert Rösti (57) an einer Medienkonferenz. Zusätzlich kritisiert der Bundesrat den EGMR. Dieser habe die Europäische Menschenrechtskonvention zu weit ausgelegt.

Dabei will er es nun aber nicht belassen: Der Bundesrat hat an seiner letzten Sitzung ebenfalls eine Motion von FDP-Ständerat Andrea Caroni (44, AR) angenommen, in der es heisst, der EGMR solle keine ideellen Verbandsbeschwerden zulassen und nicht «mittels ausufernder Auslegung der Grundrechte» den Handlungsrahmen von Staaten einschränken.

Um dem EGMR dazu klare Leitplanken zu setzen, soll der Bundesrat mit anderen Mitgliedsstaaten ein verbindliches Protokoll aushandeln. Ob dazu auch andere Mitgliedstaaten Bereitschaft erklärt haben, bleibt offen. 

Kritik an ausgeweiteter Rechtssprechung

Am vergangenen 9. April veröffentlichte der EGMR sein Urteil zur Klage der Klimaseniorinnen; er stellte eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) fest. Damit hatte der Gerichtshof die Konvention auf den Schutz vor den Auswirkungen des Klimawandels ausgeweitet und eine Beschwerdelegitimation für Vereine in Klimafragen bejaht.

Der Bundesrat hielt Ende August fest, dass er eine Erweiterung des Verbandsbeschwerderechts auf Klimafragen ablehne. Auch das Parlament kritisierte das EGMR-Urteil.

Kein Austritt aus Menschenrechtskonvention

Vier weitere Vorstösse aus der SVP- und der Mitte-Fraktion, die einen Austritt der Schweiz aus Menschenrechtskonvention fordern, lehnt der Bundesrat ab. Die Kooperation der 46 Europaratsstaaten habe für die Schweiz grosse Bedeutung, schreibt er dazu.

Die Schweiz sei vom Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg nicht oft verurteilt worden, schrieb der Bundesrat weiter. Von den 8721 gegen die Schweiz registrierten Beschwerden habe der Gerichtshof oder das Ministerkomitee in 146 Fällen eine Verletzung der Menschenrechtskonvention festgestellt.

Über die Vorstösse werden nun der National- und der Ständerat entscheiden. In der dritten Woche der Herbstsession ist in beiden Räten eine ausserordentliche Session zum Thema Menschenrechtskonvention und Menschenrechtsgerichtshof geplant.

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