An vielen Schulen herrscht derzeit Masken- und Testpflicht. Den Corona-Skeptikern geht das zu weit: Sie nehmen ihre Kinder von den Volksschulen. So zum Beispiel Laura Knappe aus Bubikon ZH. «Als die Maskenpflicht ab der ersten Klasse beschlossen wurde, hat man für mich eine rote Linie überschritten», erklärte sie ihre Entscheidung gegenüber Blick.
Mit ihrer Meinung ist Knappe nicht allein, wie verschiedene kantonale Schulbehörden bestätigen: «Zurzeit erhalten wir zahlreiche Anfragen von Eltern, die erwägen, ihr Kind ab der 1. Primarklasse privat zu unterrichten», heisst es etwa aus dem Aargau. In Zürich stieg die Zahl der Kinder, die am Küchentisch statt im Schulzimmer unterrichtet werden, von 248 kurz vor Pandemie-Ausbruch auf 554.
Das Phänomen lässt sich allerdings nicht in allen Kantonen beobachten. Das dürfte auch daran liegen, dass sich die Hürden für Heimunterricht stark unterscheiden.
Es braucht eine pädagogische Ausbildung
Im Kanton Baselland haben zum Beispiel zwar die Anfragen «deutlich zugenommen», wie es vom Amt für Volksschule heisst. Trotzdem gibt es im ganzen Kanton nur eine Handvoll Kinder, die tatsächlich zu Hause unterrichtet wird. Und: Der Wert stagniert.
Häufig kämen private Schulungen schlicht nicht zustande, begründet das Volksschulamt: «Laut Verordnung über die Privatschulen und die private Schulung muss der Unterricht von Personen durchgeführt werden, die über ein stufenadäquates Diplom verfügen.»
Heisst: Es braucht eine pädagogische Ausbildung, um eine Bewilligung zu erhalten. Und die Bewilligung muss jedes Jahr erneuert werden. Ähnlich klingt es in Appenzell Innerrhoden, Graubünden, Glarus und anderen Kantonen: Ohne pädagogisches Diplom, oder zumindest einen Fachhochschulabschluss, gibt es keine Bewilligung für den Küchentisch-Unterricht.
In Zürich sind die Hürden tief
Am anderen Ende des Spektrums ist zum Beispiel der Kanton Zürich. Für Heimunterricht bis zu einem Jahr gibt es hier lediglich eine Meldepflicht. Für die Ausbildung der unterrichtenden Person gibt es keinerlei Vorgaben, heisst es vom zuständigen Amt. Anders sieht es wiederum aus, wenn der Heimunterricht länger als ein Jahr stattfinden soll: Dann braucht man auch im Kanton Zürich eine Lehrerausbildung.
Auch bei der Überprüfung der Qualität des Heimunterrichts gibt es Unterschiede: Möglich sind Aufsichtsbesuche, Schulleistungstests oder auch das Verlangen eines Protokolls, welche Themen im Heimunterricht behandelt wurden.
Balz Müller (64) ist Lehrer und pädagogischer Leiter von Learning Culture, einem Lerninstitut in Zürich. Er befürchtet, dass in Kantonen mit lockerem Homeschool-Regime wie Zürich die Qualität des Unterrichts leiden könnte: «Es gibt keine Bedingung, dass die unterrichtende Person eine professionelle Ausbildung als Lehrperson besitzen muss. Das Mami oder der Papi können also auch einfach Mathematik oder Französisch unterrichten, wenn sie sich als dafür geeignet erachten, aber gar keine berufliche Qualifikationen haben. Das basiert auf Selbsteinschätzung.»
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