Die Schweiz hat wegen des Krieges in der Ukraine Sanktionen gegen Russland verhängt. Dazu gehört auch, dass der Luftraum für Flugzeuge russischer Staatsangehöriger gesperrt wurde. Deswegen sind zurzeit zwei Jets russischer Herkunft am Flughafen Genf blockiert. Rund sechs weitere Privatjets sitzen wohl in Basel fest, einer davon dürfte Oligarch und Chelsea-Besitzer Roman Abramowitsch (55) gehören.
Dass die Oligarchen ihre luxuriösen Flugzeuge nicht mehr benutzen können, dürfte sie ärgern. Doch für die reichen Russen kommt es wohl noch dicker. In Artikel 9 der Sanktionsverordnung ist nämlich festgehalten, dass die Jets auch nicht gewartet oder modifiziert werden dürfen. Doch genau das ist wichtig, wenn ein Flugzeug nur im Hangar steht. «Je nach Flugzeugtyp muss man wöchentlich oder zweimal im Monat Checks durchführen», sagt Stefano Albinati, der eine Firma mit 25 Geschäftsfliegern betreibt, zur «Basler Zeitung».
Die Oligarchen haben somit ein Problem. Der Zustand der Flugzeuge kann sich laut Albinati ohne einen Minimalservice nämlich sehr schnell verschlechtern. Zudem macht es sich nicht gut, wenn es im Wartungsheft eine Lücke gibt. Unternehmer Albinati weiss: «Solche Maschinen lassen sich nicht leicht weiterverkaufen.»
Seco prüft weiteres Vorgehen mit Privatjets
Nicht nur für die Besitzer der Privatjets, sondern auch für die Wartungsunternehmen stellen die Sanktionen ein grosses Problem dar. «Angenommen, Sie führen gerade Wartungen am Jet eines Russen durch. Sie haben dafür alle nötigen Ersatzteile bestellt und schon Stunden an Arbeit hineingesteckt – und plötzlich müssen Sie wegen der Sanktionen alles stehen und liegen lassen», erklärt Stefano Albinati. Solche Unternehmen sind somit enormen finanziellen Risiken ausgesetzt. Dazu kommt, dass die Russen-Jets nicht als Rückversicherung dienen können, da sie blockiert sind.
Wie genau das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) mit den Privatjets vorgehen will, ist noch nicht bekannt. Gegenüber der «Basler Zeitung» schreibt Mediensprecherin Livia Willi: «Das Seco ist daran, mit den involvierten Bundesstellen zu prüfen, welche Rechtsgrundlagen im vorliegenden Fall zur Anwendung kommen.» Eine Möglichkeit wäre, dass Wartungsfirmen blockierte Jets hinausstellen dürfen, um den Betrieb im Hangar nicht zu stören. (obf)