Der aktuell stellvertretende Polizeichef von Naters VS wurde der mehrfachen sexuellen Belästigung schuldig gesprochen, eine Kollegin sexuell belästigt zu haben. Das berichtet der «Walliser Bote», dem der Strafbefehl vorliegt.
Die Straftatbestände ereigneten sich im Juni 2021. Damals war er laut der Zeitung noch als Regionalpolizist in «einer grösseren Oberwalliser Tourismusstation» angestellt. Dort habe er mehrfach eine Polizistin sexuell belästigt.
Für Sex in Polizei-Pikettwohnung gelockt
Laut dem «Walliser Boten» zog er sich unter anderem auf dem Polizeiposten nackt aus. Dann habe er die Polizistin gegen ihren Willen aufgefordert, ihn anzusehen. Laut der Zeitung habe er sich im Hinterzimmer des Polizeipostens mehrfach selbst befriedigt. Er forderte seine Arbeitskollegin auf, ihm dabei zuzusehen.
Wiederholt soll er sie gebeten haben, mit ihm zu schlafen. Die Beamtin lehnte das vehement ab. Auch beschreibt der «Walliser Bote» den letzten Arbeitstag bei seinem Posten als Regionalpolizist. Er habe die Kollegin unter einem Vorwand in die Pikettwohnung der Polizei gelotst. Er wollte, dass sie dort als «Abschiedsgeschenk» mit ihm schläft.
Schuldspruch in zwei Fällen
Als er im Juni 2021 zur Gemeindepolizei von Naters wechselte, erstattete die Polizistin Anzeige bei der Walliser Kantonspolizei. Es wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Im Februar dieses Jahres wurde er rechtskräftig für zwei Vorfälle für schuldig gesprochen. Auch, wenn es offenbar mehr Momente gab, wurde er nur für zwei Vorfälle verurteilt. Der Grund: Sexualdelikte müssen innerhalb von drei Monaten zur Anzeige gebracht werden.
Für die beiden Vorfälle muss der Polizist nun 1000 Franken Busse zahlen. Ausserdem muss er dem Opfer eine Parteienentschädigung von 1200 Franken zahlen. Dazu muss er die Verfahrenskosten von 750 Franken tragen.
Gemeinde Naters wusste nichts von Schuldspruch
Seinen Job als stellvertretender Polizeichef von Naters ist der Mann ebenfalls los. Die Gemeinde, sein Arbeitgeber, wusste zunächst nichts von der Verurteilung. Doch nach dem Fall nun publik wurde, wurde gehandelt und der Beamte suspendiert.
«Wir haben mit dem Mann das Gespräch gesucht und haben uns aufgrund noch unklarer Sachverhalte dafür entschieden, ihn bis auf Weiteres zu suspendieren», sagt Gemeindepräsidentin Charlotte Salzmann-Briand zum «Walliser Boten».
Dass der Mann überhaupt diese Position bekam, erklärt die Gemeinde damit, dass der Verurteilte zuvor nicht strafrechtlich auffällig war. Und damit auch nichts Verdächtiges auf seinem Strafregisterauszug zu finden war. (euc)