Ein aussergewöhnlicher Fall wird momentan am Bezirksgericht Zürich verhandelt: Ein Mann mit einer horrenden Pornosammlung, darunter 250 Darstellungen, die illegal sind. Zudem soll er ein Verhältnis mit einem Minderjährigen gehabt haben. Das berichtet der «Tages-Anzeiger».
Während einer Hausdurchsuchung fanden Polizisten bei dem ehemaligen Politiker Dutzende digitale Geräte mit Kinderpornografie und Darstellungen von sexueller Gewalt darauf. Er soll für den Besitz mit einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 220 Franken bestraft werden. Insgesamt umfasst der Fundus 7 Millionen Bilder und 60’000 Filme. Die meisten Dateien sind legal.
Leidenschaft für Pornos
Vor Gericht wird auch bekannt, dass der gut 50-jährige Karrieremann bereits 3000 Sexualpartner hatte, obwohl er seit Jahren in einer festen Beziehung lebt. Der Schweizer gab vor dem Richter an, die verbotenen Dateien seien ungewollt in seine Sammlung geraten.
Die verbotenen Bilder seien auf seine Festplatten geraten, als er ganze Ordner von Inhalten herunterlud. Das Material sei in Backup-Ordnern gelandet, die er gar nie genutzt habe. Natürlich habe er nicht alles kontrolliert, bei der Menge sei das unmöglich. Kam ihm aber etwas zweifelhaft vor, habe er das Material sofort gelöscht, sagt der Mann vor Gericht.
Verhältnis mit minderjähriger Person
Der Beschuldigte erklärte weiter, dass er sich gar nicht für Kinderpornografie interessiere. «Ich habe sie nie gesucht und auch nicht gesehen», versichert er. Ihn interessiere ausschliesslich Sex zwischen erwachsenen Männern. «Mir ist es sehr, sehr wichtig, Gesetze einzuhalten. Gerade auch, weil Gesetze mich als Angehöriger einer Minderheit schützen.»
Man wolle ihrem Mandat unbedingt eine Straftat anhängen, warf seine Anwältin den Behörden vor, wegen eines früheren Vorfalls. Vor zwanzig Jahren gab ein Minderjähriger an, der Beschuldigte hätte sexuelle Handlungen mit ihm vorgenommen. Der Vorwurf erhärtete sich nicht.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft habe das Ziel gehabt, um jeden Preis, die privaten Gegenstände ihres Mandanten zu durchleuchten, sagte die Anwältin. Als der Schweizer eine Zeit lang in Deutschland lebte und es dort ebenfalls zu einem zweiten Vorfall mit einem Minderjährigen kam, entschieden sich die hiesigen Ermittler dazu, mit den deutschen Behörden zusammenzuarbeiten. «Man wollte ihm endlich nachweisen, was damals nicht gelungen war», warf die Anwältin der Justiz vor.
Ein Urteil steht noch aus. (ene)