Trotz 13'000 Franken Lohn
Spitzenmanager sackt Sozialhilfe ein, aber zahlt keine Alimente

Als Finanzdirektor bezog er ein üppiges Gehalt. Trotzdem bezahlte er seine Ex-Frau jahrelang zu wenig Alimente. Diese zog vor Gericht – und bekam Recht.
Publiziert: 22.03.2022 um 18:46 Uhr
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Aktualisiert: 23.03.2022 um 17:42 Uhr
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Der ehemalige Finanzdirektor stand diese Woche vor dem Bezirksgericht Meilen. Der Grund: Er soll seiner Ex-Frau zu wenig Alimente überwiesen haben.
Foto: Meier Claudio

Vor dem Bezirksgericht Meilen ZH stand diese Woche ein ehemaliger Finanzdirektor. Er hatte seiner Ex-Frau und den drei Kindern einen Teil der monatlichen Alimente nicht bezahlt – trotz hohem Lohn.

Der Mann kommt von Nigeria in die Schweiz. Zunächst verdient er als Tellerwäscher seinen Unterhalt. Bereits nach wenigen Jahren studiert er an mehreren Fachhochschulen und Universitäten.

Den Höhepunkt seiner Karriere erreicht er, als er zum Schweizer Finanzdirektor eines internationalen Konzerns ernannt wird. Er heiratet eine Schweizerin, gründet mit ihr eine Familie und wird eingebürgert.

Lücken in den Zahlungen trotz 13'000 Franken Lohn

Sein Familienglück ist allerdings nur von kurzer Dauer. Es kommt zur Scheidung. Weil die Kinder zur Mutter ziehen, muss er Alimente zahlen.

Doch wie die «Zürichsee-Zeitung» berichtet, hat der Mann einen Teil der Zahlungen seiner Ex-Frau gar nie ausgezahlt – dies trotz eines Monatslohns von 13'000 Franken. Insgesamt hätte der Mann über die Jahre verteilt rund 135'000 Franken bezahlen müssen. 48'000 Franken seien bis heute nicht gedeckt, hält die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift fest.

Der Mann bestreitet die Vorwürfe vor Gericht – und erzählt seine eigene Version der Geschichte. So habe er seiner Ex-Frau bereits während der Trennung regelmässig Geld überwiesen. Das Scheidungsurteil legte dann den genauen Betrag der Alimentszahlungen fest. Dabei sei klar geworden, dass der Mann monatlich 2000 Franken zu wenig bezahlt hatte. Insgesamt sei er bei seiner Ex mit rund 32'000 Franken in der Kreide gestanden, wie er vor Gericht sagte.

Ex-Frau wollte das Geld sofort einkassieren

Er selbst habe angeboten, das Geld nach und nach zu bezahlen. Doch seine Ex-Frau habe das Geld sofort gewollt und damit begonnen, ihn zu betreiben. Sogar eine Lohnpfändung bei seinem Arbeitgeber habe die Frau erreichen wollen, erzählt der Mann. Das sei für ihn zu viel gewesen. «Wissen Sie, was es bedeutet, wenn bekannt wird, dass der Head of Finance eines Unternehmens Finanzprobleme hat?».

Schliesslich habe er seinen Job aufgegeben und sei für einige Zeit nach Nigeria zurückgekehrt. Wenig später sei er aber wieder in die Schweiz gekommen – «um die Kinder zu retten». Seiner Ex-Frau traute er die Erziehung offenbar nicht mehr zu. Das Problem war nur: In der Schweiz fand er wegen der offenen Betreibung keinen Job mehr.

«Ging nicht mit kriminellen Absichten aufs Sozialamt»

So beantragte er in seiner Wohngemeinde im Bezirk Meilen 47'000 Franken beim Sozialamt, obwohl er währenddessen diverse Verwaltungsratsmandate und Managerfunktionen in Firmen ausübte. Dem Sozialamt gegenüber verschwieg er diese Posten.

Vor Gericht spielte er dann den Unwissenden. Er habe wohl ein falsches Verständnis von der wirtschaftlichen Unterstützung gehabt. So habe er die Zahlung des Sozialamtes als Kredit betrachtet, den er wieder zurückbezahlt hätte, sobald er beruflich wieder Fuss gefasst hätte. Vor Gericht stellt er aber klar: «Ich ging nicht mit kriminellen Absichten aufs Sozialamt.»

Gericht glaubt ihm nicht

Das Gericht schenkte dem Mann wenig Glauben. Obwohl sein Verteidiger einräumte, dass sein Mandant die Formulare schludrig ausgefüllt habe und besser daran getan hätte, «gewisse Dinge offenzulegen», sprach das Gericht eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten aus. Es kam zum Schluss: «Gestützt auf Ihr Einkommen wären Sie in der Lage gewesen, die Unterhaltsbeiträge zu zahlen.»

Skeptisch machte das Gericht insbesondere die Aussage des Ex-Direktors, er habe die Auflagen des Sozialamts nicht begriffen. «Gerade als Finanzmanager müssten Sie diese verstehen.» Damit ist der Fall aber noch nicht abgeschlossen. Die Verteidigung hat bereits Berufung angekündigt – sie fordert einen vollständigen Freispruch. (ced)


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