Im Jahr 2013 wurde der Aargauer Daniel T.* (55) für verschollen erklärt – fälschlicherweise. Er ist quicklebendig und lebt seit Jahren unter Palmen in der Dominikanischen Republik, wie er Blick am Telefon versicherte.
Derzeit kämpft T. dafür, auch juristisch wieder zu den Lebenden zu gehören. Dieses Vorhaben gestaltet sich jedoch schwierig. Da der vermeintlich Verschollene einen Kostenvorschuss von 500 Franken nicht bezahlt hat, wurde sein Antrag auf Aufhebung der Verschollenerklärung abgelehnt.
Eine Geschichte, zwei Versionen
Seiner Ex-Frau wirft T. vor, ihn für verschollen erklärt zu haben, um an das Erbe seines verstorbenen Vaters zu kommen. Gegenüber Blick wehrt sich die Thailänderin jetzt und sagt: «Ich habe mit dem Erbe seine Schulden bezahlt!»
Im Gespräch mit Thida T.* wird schnell klar: Die Sichtweisen der Ex-Eheleute auf die damaligen Geschehnisse gehen klar auseinander. In einem Punkt sind sich die beiden jedoch einig: Auch Thida T. berichtet von einer unschönen Trennung und den Streitigkeiten um die Zahlung von Alimenten. Zudem ist sich die Ex-Frau des Doch-nicht-Verschollenen sicher: «Er ist bestimmt abgehauen, weil er keine Alimente für unseren Sohn bezahlen wollte!»
Daniel T. hinterliess einen Schuldenberg
Getrennt hätten sich die beiden bereits vor seinem Verschwinden im Jahr 2002. «Die Behörden informierten mich 2003, dass er unauffindbar sei.» Es folgte eine grosse Suchaktion. Drei Monate lang wurde er von der Polizei international gesucht, zwei Jahre lang vom Gericht – ohne Erfolg.
Der Jurist David Rüetschi, Vorsteher des Eidgenössischen Amts für Zivilstandswesen des Bundesamts für Justiz, sieht in der Aufhebung des Verschollenenstatus von Daniel T. kein grosses Problem: «Wenn er nachweisen kann, wer er ist, wird das Gericht die Verschollenerklärung problemlos aufheben.»
Wenn eine Zivilklage eingereicht wird, verlangen die Gerichte vom Kläger in aller Regel einen Kostenvorschuss. «Wenn dieser nicht bezahlt wird, tritt das Gericht nicht auf die Klage ein», erklärt Rüetschi.
Der verschollene Nichtverschollene – ein seltener Fall
Man könne jedoch ein Gesuch für eine unentgeltliche Prozessführung stellen. Dafür müsse man einen Nachweis der Bedürftigkeit erbringen.
Dem Juristen ist nur ein einziger ähnlicher Fall bekannt. Dass für verschollen erklärte Personen wiederauftauchen, sei eher eine Seltenheit: «In den meisten Fällen sind die Personen tatsächlich tot oder werden zumindest nie gefunden.» (dzc)
Der Jurist David Rüetschi, Vorsteher des Eidgenössischen Amts für Zivilstandswesen des Bundesamts für Justiz, sieht in der Aufhebung des Verschollenenstatus von Daniel T. kein grosses Problem: «Wenn er nachweisen kann, wer er ist, wird das Gericht die Verschollenerklärung problemlos aufheben.»
Wenn eine Zivilklage eingereicht wird, verlangen die Gerichte vom Kläger in aller Regel einen Kostenvorschuss. «Wenn dieser nicht bezahlt wird, tritt das Gericht nicht auf die Klage ein», erklärt Rüetschi.
Der verschollene Nichtverschollene – ein seltener Fall
Man könne jedoch ein Gesuch für eine unentgeltliche Prozessführung stellen. Dafür müsse man einen Nachweis der Bedürftigkeit erbringen.
Dem Juristen ist nur ein einziger ähnlicher Fall bekannt. Dass für verschollen erklärte Personen wiederauftauchen, sei eher eine Seltenheit: «In den meisten Fällen sind die Personen tatsächlich tot oder werden zumindest nie gefunden.» (dzc)
Auf die zurückgebliebene Thida T. seien schwierige Zeiten zugekommen. «Er liess mich mit einem dreijährigen Kleinkind sitzen. Ich hatte weder Geld noch einen Job.» Doch damit nicht genug: T. habe ihr auch noch einen Schuldenberg hinterlassen, sagt die Ex-Frau. Den habe sie schliesslich mit dem Erbe getilgt.
Beziehung sei von Streit geprägt gewesen
Auf die Ehe mit Daniel T. blickt sie mit Unbehagen zurück. Die Beziehung mit dem Aargauer sei von Streitereien geprägt gewesen. Trotzdem habe sie ihren Ex-Mann dem Sohn zuliebe wiederfinden wollen. «Ich wollte nicht, dass mein Sohn ohne Vater aufwachsen muss», erklärt sie.
Nachdem sie zehn Jahre lang nichts mehr von ihm gehört hatte, liess sie ihn von den Aargauer Behörden für verschollen erklären.
Thida T. hat mit der Geschichte abgeschlossen
Für Thida T. gehört die Geschichte mit ihrem Ex-Mann aber der Vergangenheit an. Sie wolle nichts mehr mit ihm zu tun haben – ob verschollen oder nicht.
Ihr und ihrem mittlerweile 21-jährigen Sohn gehe es gut. Seit Daniel T.s Verschwinden führe sie ein neues, glücklicheres Leben, sagt sie.
* Namen geändert