Am Bundesstrafgericht findet heute Mittwoch der Prozess gegen zwei junge Basler (28, 25) statt, die einen Sprengstoffanschlag verübt und weitere geplant haben sollen. Die Männer sollen im März 2022 eine Explosion vor einer Villa ausgelöst haben. Dabei entstand eine Druckwelle und ein Feuerball. Brandmittel und Teile des Sprengsatzes wurden mehrere Meter weggeschleudert. Verletzt wurde dabei glücklicherweise niemand.
Laut Anklage wollten sie mit ihren Taten Geld von wohlhabenden Basler Personen und Familien erpressen: Noch vor ihrem 30. Geburtstag wollten sie so viel Geld haben, um für den Rest ihres Lebens nicht mehr arbeiten zu müssen. Und ihre Anschläge sollten sie weit herum bekannt machen. So beschreibt die Bundesanwaltschaft (BA) das Motiv der Männer.
Sie kauften Sprengstoff bei deutschem Undercover-Polizist
Der Anschlag sollte laut BA zur Einschüchterung dienen, um anschliessend Geld beziehungsweise Bitcoins von mindestens 1 Million Franken zu erpressen. Zur geplanten Erpressung sei es nicht gekommen, weil der 25-Jährige aus Angst vor Entdeckung nach Sizilien gereist sei. Die Verteidigerin bestätigte diese Reise. Es habe sich um eine seit längerem geplante Familienreise gehandelt und nicht um eine Flucht, wie der andere Angeklagte gegenüber einer Freundin erzählt habe.
Im April 2022 sollen die beiden Männer ihre Pläne aber wieder aufgenommen haben, wie aus der Anklageschrift hervorgeht. Der 28-Jährige versuchte, über den Nachrichten-Dienst Telegram Plastiksprengstoff zu beschaffen. Er schrieb einen vermeintlichen Anbieter an. Der verdeckt geführte Account gehörte in Tat und Wahrheit jedoch der australischen Bundespolizei.
Und dieser vermeintliche Anbieter konnte dem 28-Jährigen einen Sprengstoff-Verkäufer in Deutschland vermitteln. Nur handelte es sich dabei um einen verdeckt ermittelnden Polizeibeamten des deutschen Bundeskriminalamtes.
Mit dem 9-Euro-Ticket nach Deutschland gereist
Im Glauben, dass sie für 2000 Euro zwei Kilogramm Plastiksprengstoff inklusive Fernzünder mit einer Reichweite von 40 Kilometern erhalten würden, reisten die beiden Angeklagten im Juni 2022 nach Stuttgart. Dorthin gelangten sie kostengünstig mit 9-Euro-Tickets.
Am vereinbarten Treffpunkt beim Stuttgarter Fernsehturm bezahlten die zwei Schweizer für die ihnen ausgehändigten Attrappen 2000 Euro und wollten damit – wieder im Zug – nach Hause fahren. Dazu kam es jedoch nicht mehr. Sie wurden verhaftet und später der Schweiz ausgeliefert.
Vor ihrer Fahrt nach Stuttgart hatten die beiden laut BA Recherchen zu möglichen wohlhabenden Opfern getätigt und ein Konto beziehungsweise ein Wallet für Kryptowährungen eröffnet. Auch schwarze Kleidung und Sturmhauben waren schon beschafft.
Seit rund einem Jahr in Haft
Vor der Strafkammer des Bundesstrafgerichts müssen sich die beiden jungen Männer wegen Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht, Sachbeschädigung, versuchtes Herstellen, Verbergen, Weiterschaffen von Sprengstoffen und giftigen Gasen sowie strafbaren Vorbereitungshandlungen im Hinblick auf vorsätzliche Tötung, Mord und schwere Körperverletzung verantworten.
Der Verteidiger des fast 28-jährigen Mannes, für den die BA eine Freiheitsstrafe von acht Jahren forderte, beantragte einen Freispruch - ebenso die Verteidigerin des 25-Jährigen. Ihr Mandant sagte in einem Statement zu Beginn der Verhandlung, er sei unschuldig und bestreite alle Vorwürfe. Die Anwältin betonte, auf dem Video einer Überwachungskamera, die die Explosion im Bruderholz aufgezeichnet hatte, sei ihr Mandant nicht zu erkennen. Auch seien am Tatort keinerlei Spuren gefunden worden, die auf ihn schliessen liessen.
Nach einer kurzzeitigen Haftentlassung Mitte Dezember 2022 wurden die Angeklagten kurz vor Weihnachten 2022 wieder festgenommen und befinden sich seither in Haft. Die bisherigen Verfahrenskosten betragen laut Anklageschrift 184'000 Franken. Die Bundesanwaltschaft hat für die beiden Basler Bombenleger Freiheitsstrafen von acht und zehn Jahren beantragt. Das Urteil wird am 27. November um 14.30 Uhr eröffnet. (SDA/ene)