Die Universität Zürich verliert vor Bundesgericht gegen den Studierendenverband. Sie darf nicht in eigener Kompetenz Bussen von bis zu 4000 Franken einführen. (Symbolbild)
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Eine Geldstrafe müsse im Universitätsgesetz verankert werden, so das Bundesgericht in seinem am Donnerstag publizierten Urteil. Solche Strafen seien nicht über eine Verordnung möglich. Um solche Bussen einführen zu können, bräuchte es also einen Kantonsratsbeschluss.
Im Jahr 2020 hatte die Universität Zürich angekündigt, Studierende künftig mit bis zu 4000 Franken zu bestrafen, etwa wenn diese einen Ghostwriter für ihre Arbeiten engagieren, abschreiben oder Veranstaltungen stören. Der Studierendenverband rekurrierte dagegen. (SDA)