Die Neuenburger Justiz darf die in Frankreich gesammelten Indizien für die Ermittlungen zur mutmasslichen Entführung von Zwillingen im Oktober 2022 in La Chaux-de-Fonds NE verwerten. Das Bundesgericht weist eine Beschwerde des Vaters und eines Komplizen ab.
Aufgrund eines von der Neuenburger Staatsanwaltschaft ausgestellten internationalen Haftbefehls war der Vater am Tag nach der Entführung an einer Mautstelle in Pau (F) festgenommen worden. In Begleitung von zwei Männern und der zwei siebenjährigen Jungen war er im Begriff, die spanische Grenze zu überqueren.
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Bundesgericht entscheidet über Entführungsfall
Die Neuenburger Staatsanwaltschaft erwirkte im Rahmen der internationalen Rechtshilfe die Beschlagnahmung verschiedener Beweismittel durch die französische Justiz. Dabei handelte es sich um Mobiltelefone, Schuhe und Aufnahmen von Einvernahmen. Der Vater und einer der mutmasslichen Mittäter beantragten, dass diese Beweismittel im Verfahren nicht verwendet werden dürften.
In einem am Montag veröffentlichten Urteil weist das Bundesgericht die beiden Beschwerden ab. Die vom Vater angeführte «Beeinträchtigung seiner privaten Interessen» wird als unzureichend erachtet, um sich der Verwertung der Smartphones zu widersetzen.
Dasselbe gilt für das vom zweiten Beschwerdeführer vorgebrachte Geschäftsgeheimnis. Im Gegensatz zum Berufs- oder Amtsgeheimnis, das Ärzten und Anwälten zugestanden wird, kann das Geschäftsgeheimnis die Auswertung eines Mobiltelefons nicht verhindern, da es sowohl belastende als auch entlastende Elemente enthalten kann.
Vater wollte Söhne nach Spanien bringen
Das Bundesgericht kam zudem zum Schluss, dass das rasche Handeln der Neuenburger Justiz bei den französischen Behörden angesichts der Dringlichkeit der Situation gerechtfertigt war. Indem sie anschliessend die Verwertung der Beweise von der Gutheissung des Gesuchs um internationale Rechtshilfe abhängig machte, verletzte sie laut dem Urteil das notwendige Prozedere nicht.
Dem Vater wird vorgeworfen, am 14. Oktober 2022 seine beiden Söhne entführt zu haben, um sie nach Spanien zu bringen. Die Grossmutter, die auf ihre beiden Enkel aufpasste, sagte gegenüber der Neuenburger Polizei aus, sie sei vom Vater der Kinder und zwei weiteren Männern gefesselt und geknebelt worden. Zwei Monate zuvor hatte die Mutter die Kinder illegal in die Schweiz gebracht. Die spanische Justiz hatte ihr das Sorgerecht mit Reisebeschränkungen zugesprochen. (SDA)