Darum gehts
- Winterthurer kann seinen Töff im Kanton Schaffhausen nicht vorführen lassen
- Wohnsitzwechsel führt zu Problemen bei der Zulassung des Motorrads
- 30-Jähriger muss Töff über lokalen Händler vorführen, was kostspieliger ist
Nach einem langen Winter freute sich Thomas P.* (30) aus Winterthur ZH, endlich wieder mit seinem Töff über die Schweizer Strassen zu brausen und die Freiheit zu geniessen. Aktuell steht die Maschine noch in Schaffhausen bei seinen Eltern. Und genau das ist das Problem.
«Ich habe mein Fahrzeug im Dezember 2024 aus der Zulassung genommen, da ich es in den Wintermonaten nicht benutze», sagt der gebürtige Schaffhauser zu Blick. Weil es jetzt auf den Frühling zugeht, wollte P. seinen Töff erneut im Kanton Schaffhausen mit einer Standortadresse zulassen und anmelden. Doch so einfach ist es nicht, wie er merken musste: «Das Schaffhauser Strassenverkehrsamt sagte mir, dass ich den Töff zuerst vorführen muss, damit er ordnungsgemäss zugelassen werden kann.»
Böse Überraschung bei der Anmeldung
Als sich P. um die Anmeldung für die Kontrolle bemüht, folgt eine böse Überraschung: Er darf seinen Töff gar nicht vorführen. Denn: Der 30-Jährige hat mittlerweile seinen Wohnsitz gewechselt und lebt im Kanton Zürich. «Es ist anscheinend unmöglich, dass ich als Winterthurer meinen Töff, der immer im Kanton Schaffhausen angemeldet war, auch dort vorführen kann.»
Für P. ist die Absage des Strassenverkehrsamtes unverständlich: «Ich fühle mich schlichtweg schikaniert. Mir wurde keine plausible Begründung angegeben», so der Winterthurer. «Es stellt sich wirklich die Frage, ob es Sinn macht, dem Bürger solche Hürden in den Weg zu legen.»
«Hat bei unseren Kunden zu untragbaren Wartezeiten geführt»
Auf Anfrage von Blick erklärt das Schaffhauser Strassenverkehrsamt, dass man sich an die internen Weisungen gehalten hat und alles korrekt abgelaufen sei. «Fahrzeuge mit Standort im Kanton Schaffhausen, ohne gültigen Fahrzeugausweis, können nur von Personen mit Wohnsitz im Kanton Schaffhausen zur periodischen Fahrzeug-Prüfung angemeldet werden», erklärt Herbert Werner, Leiter Administration beim Strassenverkehrsamt.
Der Grund: «Als kleiner, direkt an Deutschland angrenzender Kanton, wurden wir mit vielen importierten Fahrzeugen ‹überschwemmt›.» Es seien jeweils Anfragen aus der ganzen Schweiz eingegangen. Dies, aufgrund der teilweise langen Wartezeiten in anderen Kantonen. «Das hat bei unseren kantonalen Kunden zu untragbaren Wartezeiten geführt», betont Werner.
Es gibt eine Alternative
Das Strassenverkehrsamt rät P. zu einer Alternative: «Der Kunde kann den Töff durch eine Privatperson mit Wohnsitz im Kanton Schaffhausen (Eltern, Kollegen) oder durch einen offiziellen Händler im Raum Schaffhausen zur Fahrzeugprüfung anmelden.»
P. zu Blick: «Es erscheint mir wenig nachvollziehbar, dass ich aufgrund der Verknüpfung zwischen den verschiedenen Kantonen jetzt auf einen Händler angewiesen bin.»
Laut dem Strassenverkehrsamt habe man das Prozedere und die erwähnte Lösungsvariante mehrfach telefonisch und schriftlich mit P. besprochen. «Damit konnten wir ihm eine zielführende Möglichkeit anbieten, von der er auch Gebrauch machen wollte.» Also doch noch ein Happy End im Töff-Wirrwarr? Vermutlich. P. wird es wohl über einen Händler machen. Er habe aber noch nichts abgemacht.
* Name geändert