Die Schweiz hat sich einer Empfehlung des Europarats aus dem Jahr 2020 angeschlossen. Es geht dabei um die Bekämpfung des internationalen Handels von Instrumenten für Folter und Todesstrafe.
Auf der Liste der verbotenen Gegenstände stehen unter anderem Galgen, elektrische Stühle, Daumen- oder Fingerschrauben, Fesselbretter oder auch Zwangsstühle. In der mehrseitigen Liste wird unterschieden zwischen Dingen, die «ausschliesslich der Folter oder der Hinrichtung dienen, und solchen, die unter anderem für Folter oder Hinrichtung verwendet werden können», wie die «Sonntags-Zeitung» schreibt.
In die «Illegalität gedrängt»
Der Nationalrat wird sich im Juni ein erstes Mal damit befassen. Kantone, Parteien und Organisationen stehen hinter dem Gesetz. Ihre Mühe damit bekunden jedoch Anhänger der Sadomaso- und BDSM-Szene. «Dieses Gesetz ist für uns eine absolute Katastrophe», sagt ein Inhaber eines BDSM-Hotels bei Zürich zur «Sonntags-Zeitung». Man friste eh schon ein Randdasein und werde so noch mehr in die «Illegalität gedrängt».
Der Inhaber befürchtet vermehrt Kontrollen und Schikanen und sieht im Gesetz nur einen eingeschränkten Nutzen. «Man muss nicht die Werkzeuge verbieten, sondern diejenigen bestrafen, die sie falsch anwenden.» Verschiedene Instrumente hätten bei SM-Praktiken einen therapeutischen Zweck. Dies werde oft ausgeblendet. Er vermisst den Dialog zwischen der Szene und der Politik beim Entwurf eines solchen Gesetzes. Dabei «sind drei Viertel unserer Kunden Politiker».
EU-Verordnung tangiert auch Polizeiarbeit
Etwas weniger dramatisch sieht es ein Vertreter der IG BDSM. Er verlässt sich darauf, dass die notwendigen Ausnahmen einfliessen, damit die Szene sich weiter ungestört ausleben könne und betont die Wichtigkeit des Gesetzes: «Ein Mensch weniger, der gefoltert wird, ist mehr wert als der maximal unkomplizierte Zugang zu BDSM-Instrumenten.»
Die EU-Verordnung tangiert in einem zweiten Bereich auch die Polizeiarbeit. Unter anderem unterliegen Reizstoffe oder auch Gummischrot verstärkten Kontrollen. Doch auch hier soll es Ausnahmen geben, genau so wie «für Güter des Erotikbereichs».