Nati-Star vor Gericht: Breel Embolo (26) musste am Mittwoch beim Basler Strafgericht antraben, weil er am 27. Mai 2018 im Ausgang zwei Männern mehrfach gedroht haben soll. Der Fussballer kreuzte zum Prozessbeginn im Schlabber-Look auf: Mit umgekehrtem Käppi, Cargo-Pants und Knitter-T-Shirt. Während der Verhandlung fiel Embolo der Richterin ins Wort und liess sich schliesslich nach anfänglicher Anwesenheit für den Rest des Prozesstags dispensieren. Ziemt sich dieser Auftritt vor der ehrenwerten Institution? Oder war das zu viel Lockerheit?
Laut dem Vertreter des Geschädigten kann die – kurz vor dem Mittag beschlossene – Dispens von Embolo als «fehlender Respekt» ausgelegt werden. «Es hiess, er müsse sich ärztlich behandeln lassen. Ein Arztzeugnis liegt aber nicht vor.»
Rechtsanwalt André Kuhn (49) findet vor allem das Ins-Wort-Fallen des Fussballers nicht akzeptabel, wie er auf Anfrage von Blick sagt: «Man sollte sich auch vor Gericht nicht gegenseitig ins Wort fallen.» Natürlich sei bei einer Gerichtsverhandlung eine gewisse Nervosität vorhanden, deswegen würden die Richter einen Einwand vielleicht einmal dulden. Aber ansonsten sei es die Aufgabe des Anwaltes, seinen Klienten zur Ruhe zu bringen. «Und man lässt berühmten Personen nicht mehr durchgehen vor Gericht. Richter wissen sich auch bei bekannten Personen zu wehren, wenn diese sich vor Gericht falsch benehmen.»
Die Dispensation von Breel Embolo findet der Anwalt im Gegensatz zum Geschädigten-Vertreter nicht verwerflich: «Die Anwesenheit während der Befragung ist zwar wichtig, aber danach genügt die Anwesenheit der Rechtsanwälte. Die Anwälte äussern sich zur Beweislage und die Parteien sitzen dabei still daneben.»
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Angesprochen auf die Kleiderauswahl von Embolo erklärt Kuhn: «Kleidervorschriften gibt es vor Gericht keine und ich rate meinen Klienten, etwas anzuziehen, in dem sie sich wohlfühlen, aber nichts Auffallendes. Am besten hat das Gericht bei der Urteilsberatung bereits nicht mehr im Kopf, welche Kleider, welche Uhr oder welche Schuhe der Beschuldigte trug.» Das Outfit des Fussballers sei aus seiner Sicht zwar «legère», aber «nichts Ausgefallenes». «Hätte er Anzug und Krawatte getragen, würde man ihm wahrscheinlich vorwerfen, er sei nicht authentisch», so der Experte weiter.
Verhalten kann Urteil beeinflussen
Schlechtes Verhalten vor Gericht könne Einfluss auf das Urteil haben, so der Aargauer Rechtsanwalt weiter: «Bei eindeutigen Fällen hängt das Urteil kaum vom Verhalten der Parteien vor Gericht ab. Wenn es aber auf die Glaubhaftigkeit von Aussagen ankommt, hat das Verhalten vor Gericht einen grossen Einfluss auf das Urteil.»
Das Urteil wird am Donnerstag verkündet, für Breel Embolo gilt die Unschuldsvermutung.