Das Verdikt des Basler Strafgerichts ist deutlich: Breel Embolo (26) und ein Mitangeklagter wurden in allen zentralen Anklagepunkten für schuldig befunden. Embolo selbst musste sich wegen mehrfacher Drohung verantworten. Das Gericht verdonnerte ihn schliesslich zu einer bedingten Geldstrafe von 45 Tagessätzen à 3000 Franken.
Die Richterin hatte keine Zweifel daran, dass die Anklagepunkte gegen den Stürmer stimmen. Demnach seien die wichtigsten Vorwürfe von den Angeklagten selbst bestätigt worden. Zudem seien die Zeugenaussagen der Geschädigten glaubwürdig. Embolo selbst habe die Version seines Freundes und Mitangeklagten bestätigt, wonach dieser einem Geschädigten nur aus Versehen die Nase gebrochen hätte, so die Richterin.
Embolo zeigt sich aufsässig
Embolo blieb der Urteilsverkündung fern, äusserte sich aber kurz danach auf den sozialen Medien. In seiner aktuellen Instagram-Story wurde der Stürmer der AS Monaco deutlich. Er unterlegte sie mit einem Song, in dem es heisst: «Nur Gott kann über mich richten.» Dazu postet er ein Foto von Journalisten vor dem Gerichtsgebäude. Auch eine weitere Zeile des Liedes ist wohl als Botschaft an die Beobachter des Prozesses zu verstehen. So heisst es in dem Song: «All you M************ get out of my business» (Zu Deutsch: «Ihr Arschl*****, haltet euch aus meinen Angelegenheiten raus»).
Das Gericht hatte zuvor die Verteidigungsstrategie der Angeklagten nach allen Regeln der Kunst auseinandergenommen. Laut der Richterin wollte «Herr Embolo die Geschädigten mit Sicherheit einschüchtern, deshalb besteht am Vorwurf der mehrfachen Drohung kein Zweifel».
Mehr noch: Laut dem Gericht war Embolo «sauer», hatte damit gedroht, «andere Leute zu schicken», um den Geschädigten wehzutun. Der Wortlaut: «Wenn du Stress willst, finde ich schnell Leute, die mit dir Stress wollen», wurde aus Sicht des Gerichts bestätigt.
Unklarheiten bleiben
Embolo wurde vorgeworfen, im Jahr 2018 in der Basler Ausgangsmeile Steinenvorstadt unterwegs gewesen zu sein. Der Fussballer wurde von zwei Kollegen begleitet, darunter der Mitangeklagte I. K.*. Frühmorgens kam es dann zu einem Streit – der eigentliche Auslöser ist selbst nach dem Urteilsspruch noch unklar. Doch im Rahmen dieser Auseinandersetzung soll Embolo einem der Kläger gedroht haben: «Ich vernichte dich. Ich mache dich platt!» Laut Anklageschrift wurde der Geschädigte C. A.* dadurch in «Angst und Schrecken versetzt». Weiter habe Embolo auch dem zweiten Geschädigten, D. G.*, gedroht: «Dich lasse ich auch verprügeln, du Hurensohn!»
Bereits am Mittwoch hatte sich der Nati-Spieler kurzfristig vom Prozess dispensieren lassen. Zuvor war Embolo im Gerichtssaal unangenehm aufgefallen. Sein Schlabberlook wurde dem Fussballer als Mangel an Respekt vor dem Gericht ausgelegt. Auch dass Embolo der Richterin ins Wort fiel, sorgte für Diskussionen über die Manieren des Nati-Stars.
Unterdessen hat Embolos Anwalt bereits im Gerichtssaal angekündigt, das Urteil weiterziehen zu wollen. Damit ist die Verurteilung nicht rechtskräftig.
* Namen der Redaktion bekannt
Embolo tritt gegen Gericht und Medien nach
Kurz nach der Urteilsverkündung meldet sich Embolo auf Instagram. In seiner Story postet er das Zitat: «Die Wahrheit ist, dass man nie weiss, wessen Himmel man erhellt, indem man einfach man selbst ist.» Darunter schreibt er: «Frechheit. Immer weiter.» Es liegt nahe, dass der Nati-Fussballspieler damit auf seine Verurteilung anspielt.
In der darauffolgenden Story wird Embolo noch etwas deutlicher. Nachdem er gestern im Schlabber-Look aufkreuzte, der Richterin ins Wort fiel und am Nachmittag mit Absenz glänzte, unterlegt er eine Instagram-Story mit einem Song, in dem es heisst: «Nur Gott kann über mich richten.» Dazu postet er ein Foto von Journalisten vor dem Gerichtsgebäude. Weiter heisst es in dem Lied: «All you M*********** get out of my business» (Zu Deutsch: Ihr anderen Arschl**** haltet euch aus meinen Angelegenheiten raus).
«Breel Embolos Anwalt will in Berufung gehen»
Kurz nach dem Prozess teilte Embolos Anwalt mit, dass der Fussballspieler Berufung anmelden und damit das Urteil weiterziehen werde.
Verhandlung ist abgeschlossen
Nach dem Schuldspruch von Breel Embolo schliesst das Gericht die Verhandlung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es gibt nach wie vor die Möglichkeit, Berufung einzulegen.
Gericht erklärt Strafmass des Mitangeklagten
«Der Mitangeklagte profitiert davon, dass er den Streit nicht vom Zaun gebrochen hat», so das Gericht. Ansonsten wäre das Strafmass höher ausgefallen. Dennoch wird der Mitangeklagte vom Gericht wegen Körperverletzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt.
Für die weiteren Delikte (Betäubungsmittel und Behinderung einer Amtshandlung) wird ihm eine unbedingte Geldstrafe von 25 Tagessätzen à 30 Franken auferlegt. Zudem muss der Mitangeklagte dem Geschädigten eine Genugtuung von 3000 Franken auszahlen.
Gericht spricht maximalen Tagessatz
Unter anderem aufgrund der Verfahrensdauer wurden die ursprünglich angebrachten Tagessätze von 90 auf 45 reduziert. Bei der Höhe orientierte sich das Gericht aufgrund des überdurchschnittlichen Einkommens des Angeklagten am Maximalsatz von 3000 Franken.
Gericht kritisiert Staatsanwalt
Die Richterin kritisierte den Staatsanwalt offen. Dabei wurde bemängelt, dass die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe fallenlassen wollte. Zudem habe das Verfahren zwei Jahre zu lang gedauert.
Gericht erklärt Strafzumessung bei Embolo
Grundsätzlich sei beim Tatbestand der mehrfachen Drohung eine Haftstrafe von bis zu 4,5 Jahre möglich, so das Gericht. Man habe sich aber für eine Geldstrafe entschieden.
«Herr Embolo hat den Streit selbst vom Zaun gebrochen. Zudem ist es nicht fair, dass man sich nicht selbst die Hände dreckig machen will, sondern das anderen überlässt», so das Gericht. Ebenfalls «ungut» sei, dass Herr Embolo versucht hätte, seine soziale Stellung auszunutzen.
Mitangeklagter hatte über 100 Gramm Marihuana bei sich
Laut Gericht sei der Mitangeklagte nicht zum ersten Mal mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Bereits früher wurde er wegen diverser Drogenvergehen zur Verantwortung gezogen.
Gericht bemängelt Schutzbehauptung
Es sei offensichtlich, dass Embolo mit seiner Schutzbehauptung versucht habe, sich aus der Affäre zu ziehen, so das Gericht.
Auch der Mitangeklagte schuldig gesprochen
Bei den Vorgängen rund um den Mitangeklagten gingen während des Prozesses die Versionen auseinander. Dem Gericht zufolge bestätigte lediglich Breel Embolo die Geschichte des Mitangeklagten. Die restlichen Zeugen sahen das anders. Embolos Freund hatte behauptet, er hätte als Schutzreflex mit den Armen gefuchtelt und einem der Geschädigten damit die Nase gebrochen. Dem Gericht zufolge handelt es sich dabei jedoch um eine reine Schutzbehauptung.
«Kein Zweifel an Schuld»
Gegen Ende der Urteilsverkündung zieht das Gericht ein Fazit: «Herr Embolo wollte die Geschädigten mit Sicherheit einschüchtern, deshalb besteht am Vorwurf der mehrfachen Drohung kein Zweifel.»