Politik hat sich eingeschaltet
Zuger darf plötzlich nicht mehr abstimmen – wegen seines Wohnwagens

Ein Mann aus dem Kanton Zug entschied sich, seine Wohnung zu kündigen und fortan im Wohnwagen zu leben. Was das alles für Probleme mit sich bringen kann, konnte er sich aber nicht vorstellen.
Publiziert: 18.03.2024 um 11:42 Uhr
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Aktualisiert: 18.03.2024 um 12:46 Uhr
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Sandro R. ist in einen Wohnwagen gezogen. (Symbolbild)
Foto: Shutterstock

Bis Dezember 2023 lebte Sandro R.* (43) in Steinhausen ZG in einer Wohnung. Dann meldete er sich ab, um in einen Wohnwagen und einen VW-Bus zu ziehen. Jedoch konnte er keinen neuen fixen Wohnort angeben, weil er bei seiner Abmeldung noch nicht wusste, wo er denn einst mit seiner neuen Bleibe leben würde.

«Entsprechend wurde ich nach ‹unbekannt› abgemeldet», sagt Sandro R. zu Zentralplus. Und der 43-Jährige gibt weiter zu, dass er sich damals wenig überlegt habe und sich nicht ausmalen konnte, «wie kompliziert alles werden kann». Dieser Umstand des fehlenden Wohnsitzes hat jetzt zur Folge, dass R. zurzeit nicht an politischen Prozessen, wie Abstimmungen, teilnehmen darf.

Steuern ja, politische Rechte nein

Eine neue Anmeldung gestaltet sich seither schwierig, weil Sandro R. nicht vorhat, längerfristig sesshaft zu werden. Die vergangenen Monate befand er sich auf dem ganzjährigen Campingplatz in Sarnen. Im Kanton Obwalden ist es jedoch nicht möglich, seinen Wohnsitz auf einem Campingplatz zu haben, wie er sagt. Mit demselben Problem schlägt er sich jetzt auf einem Platz in einer Luzerner Gemeinde herum.

Doch nur weil der 43-Jährige seine politischen Rechte nicht ausüben darf, heisst das noch lange nicht, dass er keine Steuern zahlen muss. Diese entrichtet er vorläufig weiterhin in der Gemeinde Steinhausen. Dies, bis er sich an einem neuen Ort angemeldet hat. Bis dahin laufen alle Steuersachen über seine Mutter. Seinen Wohnsitz kann er laut Behörden mit Verweis auf das Gemeindegesetz des Kantons Zug dort allerdings nicht mehr haben.

Es herrsche immerhin Niederlassungsfreiheit

Sandro R. erkundigte sich pflichtbewusst bei der Gemeinde, was er ihrer Meinung nach tun solle. Die Antwort von Steinhausen war simpel: «Ich könne auf einen Campingplatz ziehen, wo ein Wohnsitz möglich sei. Konkret nannte man mir jenen in Goldau SZ. Doch ich möchte nicht nach Goldau ziehen.» In der Schweiz herrsche immerhin Niederlassungsfreiheit, sagt er weiter zu Zentralplus.

Neben den Behörden hat sich R. mittlerweile mit seiner Situation auch an die Politik gewandt. Die Grünliberalen des Kantons Zug wollen sich jetzt dem Thema annehmen. Immerhin ein kleiner Lichtblick für den Camper. (dmo)

* Name bekannt 

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