Diesen Dieb (56) schockt wirklich nichts mehr! Gelassen hat ein Serbe Mitte August vor dem Bezirksgericht in Frauenfeld TG eine Hammer-Strafe zur Kenntnis genommen. Er war, nachdem er bereits eine Einreisesperre für eine Diebestour kassiert hatte, Ende 2020 erneut in die Schweiz gereist und hatte gemeinsam mit einem Komplizen versucht, in das bestens gesicherte Haus eines Staatsanwalts einzudringen. Über den kuriosen Fall berichtet das «St. Galler Tagblatt».
Der Kriminelle muss für zwei Jahre hinter Gitter und wird anschliessend für 15 Jahre des Landes verwiesen. Elf Monate hat der Osteuropäer bereits abgesessen. Die Tat abzustreiten hätte wenig gebracht, wurden an den Tatorten doch sowohl seine DNA als auch passende Schuhspuren gefunden.
Bereits in den 2010er-Jahren sass der Beschuldigte mehrere Jahre im Schweizer Knast. Obendrein war ein zehnjähriger Landesverweis gegen ihn ausgesprochen worden, der auch 2020 noch gültig war. Hinzu kam eine Einreisesperre für die EU, weil er auch in Deutschland und Österreich Straftaten begangen hat.
Dieb wollte «besseres Auto»
Während der Verhandlung fragte der Richter, warum der Angeklagte trotz der Einreisesperre in die Schweiz gereist sei. Die Antwort: Der Dieb war davon ausgegangen, dass die Einreisesperre nur fünf Jahre gegolten habe. «Schweiz und Norwegen sind nicht in der EU. Ich dachte, dass ich hier einreisen dürfte», erklärte er.
Ein Kollege habe ihn dazu überredet, bei einer Einbruchserie in den Kantonen Luzern und Thurgau mitzuwirken und Schmiere zu stehen. Dreimal scheiterten die Einbrüche, zweimal war das Duo erfolgreich. Die Schadenssumme von 21'000 Franken war letztlich aber höher als der Wert des erbeuteten Diebesguts.
Was war das Motiv für die Diebestour? Der Mann war laut eigener Aussage eigentlich in die Schweiz zurückgekehrt, um sich ein Auto zu kaufen. Mit dem erbeuteten Diebesgut wollte er sich «ein noch besseres Auto» finanzieren.
Saftige Strafe für Kriminellen
Dass die Strafe so hoch ausfällt, liegt auch daran, dass der erwähnte Staatsanwalt im Prozess als Privatkläger auftrat. Die saftige Strafe begründet der Richter mit der erheblichen kriminellen Energie des Beschuldigten. Denn der Serbe sei nicht auf das Geld angewiesen gewesen.
Der Landesverweis werde zudem erhöht, «weil Sie sich auch von den bisherigen Einreisesperren wenig beeindruckt gezeigt haben.» Der Serbe zahlt ferner 18'718 Franken an Untersuchungs-, Gerichts- und Verteidigungskosten. (nad)