Die Liste der Vergehen des Hinterthurgauers (heute Ende 50) ist lang: mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern, mehrfache Vergewaltigung, mehrfache sexuelle Nötigung sowie mehrfache Pornografie, wie die Zeitungen von CH Media berichten. «Hauptopfer» ist seine heute erwachsene Adoptivtochter aus Spanien. Doch auch zwei Schulfreundinnen der Adoptivtochter sowie zwei Töchter von befreundeten Familien sagten aus, im Primarschulalter von ihm sexuell missbraucht worden zu sein.
Laut Anklageschrift soll er die Kinder bei verschiedenen Gelegenheiten begrapscht, geküsst, intim mit Fingern und Zunge berührt haben. In einem Fall soll er ein Mädchen sogar zum Oralverkehr gezwungen haben.
Kurz nach der Adoption begann der Alptraum
Hauptklägerin ist seine Adoptivtochter. Mit gerade einmal sieben Jahren kam sie von einem Kinderheim in Spanien in die Schweiz und lebte mit ihrer Tante und deren Ehemann, dem Angeklagten, im Thurgau.
Schon kurz nach der Adoption begannen laut der Klägerin die Übergriffe. Zuerst berührte er sie intim, dann verschlimmerten sich die Vorfälle bis zur Penetration. Erst als das Mädchen mithilfe der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) auszog und in die Lehre kam, hatte der Alptraum vorerst ein Ende für sie. Der Kesb erzählte sie jedoch nie von den Vorfällen. «Ich hatte Angst, dass ich wieder wegmuss, zurück ins Kinderheim», erklärt sie ihre damalige Entscheidung.
Es sei ihre erste richtige Familie gewesen, anders kannte sie es gar nicht. «Vielleicht habe ich mich als Kind aber auch einfach arrangiert mit der Situation.» Als sie sich im Teenageralter zu wehren begann, quittierte ihr Adoptivvater dies lediglich mit Gewalt.
«Wenn ich Ihnen meine Seele zeigen könnte, würde ich es machen!»
Der Angeklagte und sein Anwalt bestreiten die Vorwürfe, wie es im Bericht heisst. Die Klägerin wolle sich mit der Genugtuungsforderung bereichern, die fünf anderen Frauen hätten sich gegen ihn verschworen und würden einen Komplott gegen ihn schmieden.
Das Bezirksgericht Münchwilen beriet sich zwei Tage und verkündete anschliessend das Urteil: Der Angeklagte muss neuneinhalb Jahre ins Gefängnis. Die Adoptivtochter bekommt eine Genugtuung von 50'000 Franken, ein weiteres Opfer 5000 Franken. (mgf)