Urteil des Bezirksgerichts Kreuzlingen
Mehrjährige Haftstrafe nach Überfall auf 91-Jährige im Januar

Faryd B. verschaffte sich im Januar dieses Jahres Zutritt in die Wohnung der damals 91-Jährigen. Er bedrohte die Seniorin mit einer Nagelfeile und verletzte sie schwer. Nun musste er sich vor dem Bezirksgericht Kreuzlingen für seine Taten verantworten.
Publiziert: 26.11.2024 um 11:15 Uhr
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Aktualisiert: 26.11.2024 um 11:23 Uhr
Als der Marokkaner an der Tür klingelte, öffnete die Dame. (Symbolbild)
Foto: IMAGO/Nikito
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Daniel MacherRedaktor News

Im Fall des Überfalls eines Marokkaners auf eine damals 91-jährige Dame in Kreuzlingen TG gibt es ein rechtskräftiges Urteil: Das Bezirksgericht Kreuzlingen verurteilte Faryd B.* zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 43 Monaten sowie einem zehnjährigen Landesverweis, wie die «Thurgauer Zeitung» schreibt. 

Die Staatsanwältin bezeichnete die Vorgehensweise von Faryd B. als dreist, grausam und skrupellos. In der Wohnung sollen sich dramatische Szenen abgespielt haben, heisst es. Faryd B. habe die Seniorin mit einer Nagelfeile bedrohte. Durch die Attacken des Beschuldigten sei die Frau mehrmals zu Boden gestürzt und sich dabei verletzt haben. 

Was war damals geschehen?

Die Seniorin war im Januar vom damals 28-Jährigen in einem Mehrfamilienhaus im Stadtzentrum von Kreuzlingen überfallen worden, nachdem sie ihm am Abend die Tür geöffnet hatte. Was die Rentnerin nicht ahnte: Der Mann war auf Diebestour. Er zwang die Dame dazu, ihm verschiedene Wertgegenstände im Wert von mehreren 100 Franken zu geben.

Als Nachbarn auf die Situation aufmerksam geworden waren, flüchtete der Täter. Dabei ging er einen Mann (65) körperlich an, auch er wurde dabei leicht verletzt.

Massive Gegenwehr bei Festnahme

Später hatte der Mann versucht, ein Auto aufzubrechen, um damit zu fliehen. Einsatzkräfte konnten den Mann aber nach kurzer Flucht stellen. Der Marokkaner hatte damals massiven Widerstand geleistet.

Vom Vorwurf der Beschimpfung der ihn festnehmenden Polizisten wurde der Marokkaner jedoch freigesprochen, da die Beamten gar nicht verstanden hätten, was Faryd B. auf Arabisch zu ihnen sagte, so das Gericht in Kreuzlingen.

*Name geändert

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