Der wüste Rassismus-Vorfall vom Spiel zwischen dem FC St. Gallen und dem FC Sion (1:1) im August hat ein rechtliches Nachspiel: Nach Abpfiff und gegenseitigen Provokationen sollen Zuschauer den Walliser Goalie Timothy Fayulu (22) primitiv beleidigt haben. Der schweizerisch-kongolesische Doppelbürger sprach von «Monkey»-Rufen und Affenlauten, brach gar in Tränen aus (Blick berichtete).
Inzwischen hat die St. Galler Staatsanwaltschaft nach einer Anzeige von Fayulu zumindest einen der Täter ausfindig gemacht und wegen «Diskriminierung durch Herabsetzung» sowie Beschimpfung verurteilt. Die dicke Post ging vor wenigen Tagen in Form eines Strafbefehls an Alessio R.* (39), der in der St. Galler Agglomeration lebt. Blick liegt das Schreiben vor.
Beleidigungen aus der untersten Schublade
Der Beschuldigte habe das Spiel hinter dem Tor in Sektor D2 verfolgt, heisst es darin. «Unmittelbar nach Spielschluss rief Alessio R. mehrfach ‹Scheiss N...› und ‹Hurensohn› in Richtung des schwarzen Torhüters des FC Sion», beschreibt die Staatsanwaltschaft den Vorfall. Wie R. unter den 11'927 Zuschauern im Stadion ermittelt werden konnte, lässt der Strafbefehl allerdings offen. Dem Vernehmen nach könnten Augen- beziehunsgweise Ohrenzeugen R. verpfiffen haben.
Klar ist: Alessio R. soll eine Busse von 300 Franken berappen. Dazu kommen 650 Franken an Gebühren und Verfahrenskosten – gesamthaft kostet der Rassismus-Eklat den Italiener somit 950 Franken. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Entscheid wurde laut Anwalt von R. bereits Einsprache erhoben.
Liga konnte den Schuldigen nicht ausfindig machen
Die Liga hat ihrerseits Anfang November ein Verfahren gegen den FC St. Gallen eingestellt – aus Mangel an Beweisen! «Auch wenn die Disziplinarkommission keinen Anlass hat, an Fayulus Schilderungen zu zweifeln, beruht der Rassismus-Vorwurf auf den Aussagen einer einzelnen Person und kann nicht zweifelsfrei belegt werden», so das Verdikt der Disziplinarkommission damals.
Da die Liga im Strafverfahren keine teilnahmeberechtigte Partei war, dürfte sie über den Fortschritt der Ermittlungen nicht im Bilde gewesen sein – und stellte deswegen ihr eigenes Verfahren womöglich zu früh ein!
Alessio R. war für Blick für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. «Ich wusste gar nicht, dass er sich überhaupt für Fussball interessiert», sagt eine Nachbarin bloss achselzuckend. Es gilt die Unschuldsvermutung.
*Name geändert