«Wenn er keine Kleider trug, war er besser gelaunt»
Anwalt blüttelt vor Assistentin und landet vor Gericht

Regelmässig musste eine Sekretariatsassistentin miterleben, wie sich ihr Chef im Büro vor ihr auszog. Er fühle sich halt freier, wenn er nackt sei, so die Begründung. Nun kommt der Mann vor das St. Galler Kreisgericht.
Publiziert: 20.03.2023 um 10:44 Uhr
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Aktualisiert: 20.03.2023 um 13:57 Uhr
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Ein Anwalt landet vor dem St. Galler Kreisgericht, dieses Mal jedoch auf der Anklagebank.
Foto: Anja Wurm

Ein Ostschweizer Anwalt lief in seiner Kanzlei immer wieder splitterfasernackt herum. Nur die Socken behielt er an. Allerdings war der Mann nicht alleine im Büro. Seine Assistentin musste sich ihren Blüttel-Chef regelmässig ansehen.

Im Sommer 2020 nahm die ganze Sache ihren Lauf, wie «FM1 Today» berichtet. Das Opfer sei zu dieser Zeit auf Arbeitssuche gewesen. Ein Jobangebot des Beschuldigten sei da sehr gelegen gekommen.

Doch schon bald war der Frau das seltsame Verhalten ihres Vorgesetzten aufgefallen. Das Arbeitsklima habe jeweils stark von der Laune des Beschuldigten abgehangen. Auffallend war jedoch: Wenn der Beschuldigte «keine Kleider trug, war er jeweils besser gelaunt», steht in der Anklageschrift. An Sitzungen mit Geschlechtsteil herumgespielt.

Solche Vorfälle seien öfters vorgekommen. Beim ersten Mal habe er angekündigt, sich ausziehen zu wollen, weil er sich gestresst fühle. Ohne eine Antwort der Frau abzuwarten, waren die Kleider schon ab und der Mann spazierte nackt am Sekretariat vorbei.

Während Sitzungen habe der Beschuldigte öfters an seinem Geschlechtsteil herumgespielt. Immer wieder habe das Opfer den Anblick seines Geschlechtsteils erdulden müssen. Besonders bizarr: In einem Fall habe der Hund des Beschuldigten an seinem Geschlechtsteil geschleckt.

14 Monate bedingt gefordert

Kündigen sei für das Opfer offenbar keine Option gewesen. Zu sehr sei sie auf die Stelle im Sekretariat angewiesen gewesen.

Die Staatsanwaltschaft fordert jetzt einen Schuldspruch wegen mehrfacher Ausnützung der Notlage. Dafür soll er 14 Monate Haft bedingt sowie eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 420 Franken kassieren. Der Verhandlungstermin ist noch ausstehend. Es gilt die Unschuldsvermutung. (ced)

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