Im November 2022 wurde ein Mädchen (12) in Mörschwil SG auf ihrem Kickboard von einem Tesla angefahren. Bei dem Fahrer handelt es sich um einen Anwalt. Er war in der Dunkelheit mit 70 Kilometern pro Stunde in einer 80er-Zone unterwegs, schreibt das «St. Galler Tagblatt». Nun erhält er eine Busse von über 18'000 Franken.
Das Kind war zuvor aus einem Postauto ausgestiegen. Als der Bus losfuhr, überquerte es die Strasse – während der Mann mit dem Tesla auf der Gegenfahrbahn fuhr. Infolge der Kollision wurde das Mädchen zehn Meter weggeschleudert und knallte auf den Asphalt.
Das Kind erlitt mehrere Knochenbrüche, schwere Kopf- und Augenverletzungen und schwebte in Lebensgefahr. Es überlebt, doch Behandlung und Rehabilitation dauerten Monate.
Schwere Körperverletzung
Die Staatsanwaltschaft kam zum Schluss: Der Unfall war keine Absicht. Trotzdem muss der Anwalt jetzt eine Busse von 18'200 Franken und bekam eine bedingte Geldstrafe von 91'000 Franken – wegen schwerer Körperverletzung. Dass er langsamer fuhr, als erlaubt und es dunkel war, wirkte sich nicht auf die Strafe aus. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig, es gilt die UNschuldsvermutung.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Anwalt vor, dass er rund um die Bushaltestelle mit Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmer hätte rechnen müssen. Doch trotz anfahrenden Busses hatte der Tesla-Fahrer keine Bremsbereitschaft gezeigt und der Situation nicht die nötige Aufmerksamkeit geschenkt.
Die Eltern des Unfallopfers hatten eine St. Galler Anwaltskanzlei in dem Fall beauftragt. Diese hat laut Staatsanwaltschaft ein überzogenes Honorar geltend gemacht und viele Abklärungen durchgeführt. Das sei zwar erlaubt, doch für diese «Luxusvertretung» müsse der Angeklagte nicht aufkommen. (jwg)