Weil er viel zu schnell unterwegs war, kassierte ein Basler (58) eine Busse von 1500 Franken. Der Mann wurde im April 2020 mit 124 km/h auf dem Töff in einer 80er-Zone geblitzt, schreibt die «Basler Zeitung». Das Knöllchen ging ihm gegen den Strich und er erhob Einspruch – tauchte aber nicht zur Verhandlung auf. Das Urteil wurde rechtskräftig, trotz weiterer Beschwerde beim Kantonsgericht.
Da der Mann die Busse partout nicht bezahlte, bekam er einen Anruf von der Polizei. Der Beamte machte ihn darauf aufmerksam, dass bei Nichtbezahlen eine Festnahme erfolge. Daraufhin drohte der Basler mit den Worten: «Denn nämmet aber gnue Munition mit!» Vor Gericht rechtfertigte der Angeklagte nun, der Polizist sei ihm am Telefon so forsch vorgekommen. «Da hat es mir den Deckel gelupft, und ich habe diesen blöden Satz gesagt. Aber ich habe mich sofort entschuldigt, das steht in den Protokollen nirgends», erklärte er laut der «Basler Zeitung».
Weitere Fälle
Der Polizist nahm die Drohung ernst. Im Juli 2022 standen plötzlich zwei uniformierte Polizisten und ein Sonderkommando in der Metzgerei des Baslers. Doch der Angeklagte diskutierte weiter. Als einer der Polizisten hinter den Tresen ging, griff der Metzger zum Messer. «Ich fühlte mich bedroht», sagt der Angeklagte vor Gericht. Die Polizei zögerte nicht lang und feuerte den Taser mehrfach ab, bis der Mann schliesslich zu Boden ging.
Basler musste in U-Haft
Der Metzger sass drei Wochen in U-Haft und wurde psychiatrisch begutachtet. Dabei wurde lediglich festgestellt, dass er eine staatskritische Haltung aufweist. «Völkerrecht, geschützter Bereich», stand auf einem Schild auf seinem Grundstück. Die Verfahrenskosten erhöhten sich durch die Untersuchungshaft auf 10'000 Franken.
Nun musste sich der Mann vor dem Dreiergericht in Muttenz für die Drohung und für die versuchte Körperverletzung gegen die Beamten verantworten. Das Gericht verurteilte den Metzger zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten wegen der Drohung. Für die versuchte Körperverletzung sah das Gericht nicht genug Beweise. Die Verfahrenskosten belaufen sich auf 32'000 Franken, von denen der Mann zwei Drittel tragen muss. Und alles, weil er die Busse nicht bezahlen wollte. (jwg)