Eskalation zwischen Hausabwartin und Büsi-Besitzerin
Fremdfüttern von Kater wird Fall fürs Gericht

Eigentlich wollte sie nur einem streunenden Kater eine Freude machen. Doch dann landet eine Hausabwartin aus Engelburg SG wegen Fremdfüttern und unrechtmässiger Aneignung vor dem Kreisgericht in St. Gallen.
Publiziert: 25.02.2022 um 20:58 Uhr
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Aktualisiert: 26.02.2022 um 12:15 Uhr
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Eine Hausabwartin musste wegen Fremdfütterns eines Katers vor das Kreisgericht St. Gallen.
Foto: Sobli

Weil sie eine fremde Katze fütterte, musste sich eine Hausabwartin (71) aus Engelburg SG vor dem Kreisgericht verantworten. Sie soll sich einem streunenden Kater angenommen haben, da sie dachte, er sei ausgesetzt worden. Dies berichtet die «Aargauer Zeitung».

Vor dem Richter betonte sie ihre Annahme mehrmals, doch die Frau hatte sich getäuscht: Der Streuner hat eine Besitzerin. Diese bemerkte irgendwann, dass ihr Kater fremdgefüttert wird. Sie stattete ihn zuerst mit einem Halsband aus, dann mit einem zusätzlichen Zettel, der darum bat, den Kater nicht zu füttern. Ergebnislos.

300 Franken Busse für Fremdfüttern

Der Kater blieb auch im Dezember 2020 über mehrere Tage verschwunden – die besorgte Besitzerin kaufte dem Tier also einen GPS-Sender. Kurz darauf würde die «Übeltäterin» ausfindig gemacht. Es kam zur Eskalation zwischen den beiden und die Besitzerin des Katers reichte Anzeige ein.

Per Strafbefehl wird die Beschuldigte der mehrfachen geringfügigen unrechtmässigen Aneignung, also Diebstahl, schuldig gesprochen und zu einer Busse von 300 Franken verurteilt. Dazu soll die Hausabwartin die Gebühren und Polizeikosten von 350 Franken übernehmen. Insgesamt beläuft sich die Rechnung fürs Fremdfüttern also auf satte 650 Franken. So sieht es zumindest die Beschuldigte und erhebt Einsprache.

Beschuldigte spricht von «aufdringlichem» Kater

Vor Gericht erklärt sie ihre Sicht der Dinge. Der Kater soll sich demnach durch eine Katzentüre im benachbarten Wohnblock geschlichen haben, durch einen Gang in den Block der Hausabwartin und dann in ihre Wohnung im ersten Stock gelangt sein. Der Kater sei «sehr aufdringlich» gewesen und sofort in die Wohnung geschlichen, sobald die Türe geöffnet wurde. Der Richter stellt klar: «Wenn ich eine fremde Katze in der Wohnung hätte, würde ich sie sofort rausschmeissen».

Trotzdem sprach der Richter die Frau frei, auch die Zivilforderung der Besitzerin wies er ab. Die Besitzerin hatte der Beschuldigten die GPS-Ortung in Rechnung gestellt. Die Verfahrenskosten von 1250 Franken trägt schlussendlich der Staat.

Das Urteil erklärt der Richter wie folgt: «Nicht alles, was eigentlich verboten ist, ist auch nach Strafgesetzbuch verboten.» Was die Beschuldigte getan habe, sei nicht richtig gewesen – sie habe sich die Katze aber nicht aneignen wollen. Beschuldigte gab sich einsichtig: «Ich werde vorsichtiger sein und keine Katzen mehr in die Wohnung lassen.» (chs)

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