Jetzt wird Wirt selber verzeigt
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Falschparkiererin gebüsst:Jetzt wird Wirt selber verzeigt

Parkplatz-Zoff kommt Beizer in Goldach SG teuer zu stehen
Bussen-Wirt kassiert nun selber Busse

Immer wieder parkieren Gäste einer nahen Pizzeria auf dem Restaurant-Parkplatz von Albin Streule in Goldach SG. Dieser wehrt sich mit Umtriebsgebühren dagegen, nun aber wurde er selbst wegen eines Zoffs mit einer Fremdparkiererin verurteilt.
Publiziert: 20.05.2021 um 20:25 Uhr
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Aktualisiert: 21.05.2021 um 08:21 Uhr
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Parkplatz-Ärger: Albin Streule (51), Wirt im Restaurant Sternen in Goldach SG, wurde verurteilt, weil er sich im Internet mit einer Innerrhoderin anlegte.
Foto: Marco Latzer
Marco Latzer

Die Beschilderung ist eindeutig: «Unberechtigt parkende Fahrzeuge werden abgeschleppt» und «nur für Gäste», heisst es auf dem Parkplatz des Restaurants Sternen in Goldach SG. Trotzdem hat Wirt Albin Streule (51) nichts als Ärger mit Fremdparkierern.

«Bis zu 50 Mal pro Woche haben Unberechtigte auf meinen fünf Parkplätzen parkiert. Meine Gäste haben reklamiert, weil sie keinen Platz fanden», sagt der gebürtige Appenzeller zu Blick. Die meisten Fremdparkierer dürften eine nahegelegene Pizzeria aufsuchen.

Streules Reaktion: Parksünder bekommen eine Umtriebsentschädigung in Höhe von 20 Franken unter den Scheibenwischer gelegt. Zahlungsfrist: fünf Tage. «Das wirkt», so der 51-Jährige. «Würde ich nicht durchgreifen, wäre mein Parkplatz immer voll.» Ums Geld gehe es ihm nicht, da er sonst einen höheren Betrag verlangen würde.

Der Auto-Frust hat Albin Streule sogar eine Verurteilung per Strafbefehl durch die Staatsanwaltschaft St. Gallen eingebracht – wegen Nötigung und Beschimpfung. Kostenpunkt: insgesamt 1500 Franken.

Betroffene parkierte fremd und ging in eine Pizzeria

Zum Verhängnis wurde ihm ausgerechnet eine «Landsfrau», eine Parkplatz-Sünderin aus Innerrhoden. Diese parkiert im letzten September vor dem Sternen fremd. Weil es sich um eine AI-Nummer handelt und in Appenzell – angeblich – jeder jeden kennt, fragt Streule per SMS-Service den Fahrzeughalter ab.

Er schreibt die Dame via Facebook-Messenger an. Als er keine Rückmeldung erhält, setzt der Wirt einen öffentlichen Facebook-Beitrag samt Foto ab: «Diese Person parkiert zur Hauptgeschäftszeit vor unserem Restaurant und geht seelenruhig, ohne zu fragen, beim Nachbar-Restaurant Pizza essen.»

Streule wartete eigene Zahlungfrist nicht ab

Er bezeichnet die Frau in Anführungszeichen als «Dötschli» und fragt, wie blöd man denn sein müsse, so etwas zu tun. Zwar macht Streule die Nummer des Autos unkenntlich, nicht aber einen Schriftzug auf der Heckscheibe. Ein Fehler. Die Geschädigte sei dadurch identifizierbar, weshalb Streule den Tatbestand der Beschimpfung erfülle, findet die Staatsanwaltschaft.

Und weil er der Innerrhoderin öffentlich und telefonisch gegenüber deren Mutter mit Anzeige gedroht habe, obwohl die Zahlungsfrist noch nicht abgelaufen gewesen sei, handle es sich auch um Nötigung. «Das ist lächerlich! Man macht hier den Täter zum Opfer. Schliesslich zahle ich jeden Monat Pacht für die Parkplätze», ärgert sich Albin Streule.

Parkplatz-Zoff endet vor Gericht

«In neun von zehn Fällen zerreisse ich die Rechnung, weil sich die Parkplatzsünder freundlich bei mir entschuldigen. Hier war mir eine Entschuldigung besonders wichtig, da man das von einer Innerrhoderin erwarten darf», findet der aufgebrachte Wirt. Doch auf eine Entschuldigung wartet er bis heute. Auch auf Anfrage von Blick war die Dame nicht zu erreichen.

Dafür wurde die Umtriebsentschädigung von 20 Franken bezahlt. Ein schwacher Trost. Schliesslich sitzt er nun auf den Strafbefehlkosten. Aber nicht mit Streule! Er will seinen Fall vor das Kreisgericht Rorschach weiterziehen. «Ein solches Fehlurteil werde ich auf keinen Fall akzeptieren, mir geht es ums Prinzip.»

Parkplatz-Besitzer haben das Nachsehen

Fremdparkierer sind in der Schweiz ein leidiges Thema. Jeder Parkplatzbesitzer darf sich zwar laut Gesetz «verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren», also etwa fremde Autos abschleppen lassen. Die Kosten dafür muss allerdings der Parkplatz vorschiessen und dann anschliessend beim Parksünder eintreiben. Allerdings mit einem gewissen Risiko: Falls der Betroffene nicht einlenkt, droht ein zeit- und kostenintensiver Zivilprozess.

Alternativ besteht die Möglichkeit, ein amtliches Verbot beim zuständigen Gericht erwirken zu lassen. Damit sind in der Regel Kosten von rund 600 bis 1000 Franken. Der Parkplatzeigentümer kann so Sünder mit Fotobeweis effizient bei der Polizei verzeigen. Die Erträge aus den Bussen fliessen allerdings nicht an den Geschädigten, sondern in die Staatskasse.

Fremdparkierer sind in der Schweiz ein leidiges Thema. Jeder Parkplatzbesitzer darf sich zwar laut Gesetz «verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren», also etwa fremde Autos abschleppen lassen. Die Kosten dafür muss allerdings der Parkplatz vorschiessen und dann anschliessend beim Parksünder eintreiben. Allerdings mit einem gewissen Risiko: Falls der Betroffene nicht einlenkt, droht ein zeit- und kostenintensiver Zivilprozess.

Alternativ besteht die Möglichkeit, ein amtliches Verbot beim zuständigen Gericht erwirken zu lassen. Damit sind in der Regel Kosten von rund 600 bis 1000 Franken. Der Parkplatzeigentümer kann so Sünder mit Fotobeweis effizient bei der Polizei verzeigen. Die Erträge aus den Bussen fliessen allerdings nicht an den Geschädigten, sondern in die Staatskasse.


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