Es sieht aus wie ein Tippfehler, ist für Ariane Ballaman (54) aus Tägertschi BE aber bittere Realität: Mit dem Vermieten eines Parkplatzes nahm die alleinerziehende Mutter knapp 2000 Franken ein – und muss dafür fast 12'000 Franken an Steuern und Zinsen hinblättern! «Das ist doch einfach Unsinn», sagt sie zu Blick.
Das Problem mit der Megarechnung nahm ihren Anfang schon im Jahr 2017: Damals erwirbt die kaufmännische Angestellte eine Wohnung mit zwei Parkplätzen im idyllischen Dorf ausserhalb der Stadt Bern.
Beim Immobilienkauf ist im Kanton Bern eine «Handänderungssteuer» fällig. Die muss für die Immobilie gezahlt werden – ausser man nutzt das gekaufte Objekt mindestens zwei Jahre als Hauptwohnsitz selber. Bei Ballaman ist das der Fall. Sie wohnt mit ihrer Tochter in der Wohnung, tat das schon vor dem Kauf als Mieterin. Es war darum für sie und den Notar klar: Die Steuer entfällt.
Telefonische Nachfrage vom Grundbuchamt
Die Krux: Die Familie hat nur ein Auto. Und braucht darum nur einen der beiden Parkplätze. «Ich habe den überschüssigen Parkplatz darum einem Nachbarn vermietet, für 80 Franken pro Monat.» Und hier beginnen die Probleme. Ballaman erzählt: «Nach zwei Jahren rief mich jemand vom Grundbuchamt an, und fragte mich, ob ich das komplette Objekt und alle Parkplätze selber nutze.» Die 54-Jährige gibt arglos an, dass sie einen der Parkplätze vermietet.
Was folgt, war für Ballaman ein Hammer: «Man erklärte mir, dass nun die komplette Handänderungssteuer fällig werde. Auch die Steuer auf die Wohnung, als hätten wir gar nie hier gewohnt.» Laut Verfügung exakt 11'777 Franken und 45 Rappen!
Ihr Notar, der die spitzfindige Parkplatzregel ebenfalls nicht kannte, versuchte, für die alleinerziehende Mutter eine Teilzahlung auszuhandeln: 306 Franken, so viel wäre der effektive Steueranteil des Parkplatzes laut seiner Rechnung. Aber die Beamten bleiben hart.
«Kein Ermessensspielraum für eine andere Lösung.»
Gegenüber Blick heisst es seitens des Amts: «Bei allem Respekt vor Frau Ballaman und der schwierigen Situation, in der sie sich befindet, bestand leider kein Ermessensspielraum für eine andere Lösung.» Die Beschwerdefrist ist ohnehin abgelaufen. Ballaman erwägt, den Fall vor Gericht zu ziehen. Aber: «Meine Rechtsschutzversicherung sagte mir, die Chancen seien klein – und im Falle einer Niederlage fallen wieder mehrere Tausend Franken an Kosten an.»
Ballaman will den Betrag darum zähneknirschend bezahlen. Das Geld dafür muss sie sich ausleihen. Korrekt findet sie das aber nicht: «Ich gehe mit dem Fall an die Öffentlichkeit, weil das einfach nicht fair ist – und ich andere warnen will.»