TCS-Ratgeber
Darf ich mein Auto auf dem Privatparkplatz waschen?

Martin Bolliger, Chef Mobilitätsberatung beim TCS – mit 1,5 Millionen Mitgliedern die grösste Mobilitätsorganisation der Schweiz –, klärt für den BLICK Fragen rund ums Autofahren.
Publiziert: 06.05.2020 um 11:00 Uhr
|
Aktualisiert: 20.05.2021 um 11:04 Uhr
1/8
Die öffentlichen Waschanlagen sind inzwischen wieder offen, dennoch haben sich ein Leser und seine Kollegen gefragt ...
Martin Bolliger, Leiter TCS-Mobilitätsberatung

Wir sind gerade von den Sommerferien nach Hause gekommen und die Autobahn hat ihre Spuren auf der Fronstscheibe und Motorhaube hinterlassen. Leider hatte es eine Schlange vor der Waschanlage... Darf ich mein Auto auch auf meinem eigenen Parkplatz waschen?
Paul Moret, Vevey

Möglicherweise nicht – und eventuell auch nicht, wie und wann Sie möchten. Es gibt einige Punkte, die Sie aus rechtlicher Sicht bei der privaten Autowäsche beachten sollten. Schliesslich wollen Sie nicht mehr Geld ausgeben, als wenn Sie mit Ihrem Wagen zur öffentlichen Waschanlage fahren.

Laut Gewässerschutzgesetz dürfen Sie keine Stoffe, die Wasser verunreinigen könnten, in Gewässer einbringen oder versickern lassen. Kann auf Ihrem Parkplatz das Wasser versickern, dürfen Sie daher dem Dreck an Ihrem Auto nicht mit Shampoo beseitigen. Dabei spielts keine entscheidende Rolle, ob die Verpackung des Reinigungsmittels damit wirbt, dass es biologisch gut abbaubar sei. Werden Sie erwischt, riskieren Sie so oder so eine Strafe.

Zwei getrennte Sickerleitungen

Besser wäre es, wenn Ihr Park-Waschplatz an ein System angeschlossen ist, das die Abwasser in zwei getrennte Kanalisationsnetze führt. Sie tun dennoch gut daran, kurz mit Ihrer Wohngemeinde zu klären, ob dieser Anschluss an eine Schmutzwasserkanalisation reicht oder ob es weitere Gewässerschutzvorschriften zu beachten gilt.

Während trockener Monate im Sommer können Sie bei der privaten Autowäsche zudem noch an einer weiteren Hürde scheitern: Herrscht Wassermangel, kann Ihre Gemeinde das Autowaschen basierend auf dem Wasserreglement einschränken oder ganz verbieten.

Gute Fahrt, halten Sie Abstand – und bleiben Sie sauber!

Hast auch du eine Frage an unsere Experten?

Dann richte diese an: Redaktion Blick, Stichwort AutoBlick, Postfach, 8099 Zürich, oder auf www.tcs.ch/experte. Unsere Experten helfen dir gern.

Dann richte diese an: Redaktion Blick, Stichwort AutoBlick, Postfach, 8099 Zürich, oder auf www.tcs.ch/experte. Unsere Experten helfen dir gern.

Fehler gefunden? Jetzt melden

Was sagst du dazu?