Ihr totes Baby lag im Keller
St. Galler Kantonsgericht spricht Eltern von Jasmina (†1) frei

Im Jahr 2015 entdeckte die Polizei im Haus einer Deutschen und ihrem Partner die verweste Leiche von Baby Jasmina (†1). Die Eltern wurden in erster Instanz zu Freiheitsstrafen verurteilt. Das St. Galler Kantonsgericht hat sie nun aber vom Hauptvorwurf freigesprochen.
Publiziert: 26.02.2021 um 10:00 Uhr
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Aktualisiert: 26.02.2021 um 13:04 Uhr
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Jessica T. und Hanspeter H. mussten sich nach dem Tod der kleinen Jasmina vor Gericht verantworten.
Foto: zvg

Für das Kantonsgericht St. Gallen ist nicht erwiesen, dass die 37-jährige Jessica T.* und ihr 57-jähriger Partner Hanspeter H.* für den Tod ihrer gemeinsamen Tochter Jasmina (†1) verantwortlich sind. Es sprach sie am Freitag vom Hauptvorwurf der Tötung frei.

Es verurteilte sie jedoch wegen Verletzung der Fürsorgepflicht und weiterer Delikte zu Freiheitsstrafen von 30 und 21 Monaten. Bei der Frau werden teilbedingt 12 der 30 Monate vollzogen, die Freiheitsstrafe gegen den Mann wurde bedingt ausgesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Todesursache unklar

Im August 2015 hatte die Polizei im Keller eines Hauses in Staad SG das Mädchen entdeckt. In der Verhandlung vom vergangenen Freitag vor Kantonsgericht St. Gallen ging es um die Frage, ob die Eltern für den Tod des Kindes verantwortlich gemacht werden konnten.

Das Kreisgericht Rorschach hatte die Eltern Ende 2018 wegen fahrlässiger Tötung zu Freiheitsstrafe von sechs und fünf Jahren verurteilt. Dieses Urteil hob das Kantonsgericht mit seinem Berufungsentscheid jetzt auf. Die Annahme, die Eltern hätten ihr Kind im Sommer 2015 allein gelassen, sodass es an Hitze starb, sei nicht haltbar. Der Todeszeitpunkt und die Todesursache seien nicht klar, stellte das Gericht fest. (SDA/bra)

* Namen der Redaktion bekannt

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