Die Mutter von Jasmina, Jessica T.*, wird zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Ausserdem muss sie die Verfahrenskosten in der Höhe von 93'000 Franken bezahlen. Ihr Partner Hanspeter H. muss fünf Jahre ins Gefängnis. Auch ihm werden die Verfahrenskosten in der Höhe von 84'000 Franken auferlegt.
Für das Kreisgericht Rorschach ist erwiesen, dass die Eltern für den Tod ihrer Tochter verantwortlich sind. Sie wurden wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.
Die Rabeneltern waren wegen vorsätzlicher Tötung, Störung der Totenruhe, Verletzung von Aufsichts- und Erziehungspflichten sowie Drogenkonsum angeklagt worden. Für Jessica T. hatte die Anklage eine Haftstrafe von zehneinhalb Jahren gefordert, Hanspeter H. für acht Jahre.
Die Verteidigung hatte für beide Angeklagten Freisprüche verlangt. Die Anwältin der Mutter erklärte, es gebe in diesem Fall keine Geständnisse. Deshalb handle es sich um einen Indizienprozess. Für eine Verurteilung fehle aber eine ununterbrochene Beweiskette.
Leiche lag in Rollkoffer
Rückblende: Am 4. August 2015 stellen Beamte der Kantonspolizei St. Gallen das Haus von T. und H. auf den Kopf. Alarmiert durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) suchen sie nach Jasmina.
Der Fund schockt selbst erfahrene Polizisten. Sie entdecken Jasmina im Keller der Liegenschaft. Das Mädchen liegt kopfüber in einem Rollkoffer. Herzlos versteckt hinter einer Kartoffelkiste! Grausig: Der von Maden befallene Leichnam ist bis zur Unkenntlichkeit verwest.
Laut der Staatsanwaltschaft waren H. und T. über Jahre exzessiv drogenabhängig. Auch während der Schwangerschaft und nach der Geburt unterbrach Jessica T. den Konsum offenbar nicht. Laut Anklage mangelte es dem Baby an sozialen Kontakten und Bewegung. Oftmals lag es alleine im Dachzimmer.
Der einsame Tod soll an einem Hitzetag mit Aussentemperaturen von 33 Grad eingetreten sein. Genau einen Monat vor dem schockierenden Fund der kleinen Leiche im Koffer. (neo)