Schlag gegen die Mafia. In den Kantonen Graubünden, St. Gallen, Tessin und Zürich sind am Dienstag sechs italienische Staatsangehörige auf Ersuchen der italienischen Behörden festgenommen worden. Die Mafiosi wurden in Auslieferungshaft gesetzt. Ihnen wird unter anderem internationaler Drogenhandel vorgeworfen.
Die Festnahmen wurden auf Anordnung des Bundesamtes für Justiz (BJ) durchgeführt. Die Behörden in Italien werfen den Festgenommenen Betäubungsmitteldelikte und teilweise auch Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation vor, wie das BJ am Dienstag mitteilte. In Graubünden wurden zwei Personen festgenommen, im Kanton St. Gallen eine, zwei weitere im Kanton Tessin und eine im Kanton Zürich.
Die von den italienischen Behörden vorgeworfenen Tathandlungen sollen laut BJ von Italien aus und teilweise in der Schweiz ausgeführt worden sein. Den Festnahmen seien Ermittlungen der Kantone sowie der Bundeskriminalpolizei und der Bundesanwaltschaft (BA) vorangegangen.
Über den Kontakt der Bundesanwaltschaft (BA) mit den Behörden in Italien habe sich gezeigt, dass in diesem Zusammenhang bereits von mehreren italienischen Antimafia-Staatsanwaltschaften Strafverfahren geführt wurden, konkret von der Procura di Milano, der Procura di Reggio Calabria und der Procura di Firenze, wie die BA in einer Mitteilung schrieb.
Gemeinsames Ermittlungsteam gegründet
Die BA habe daraufhin ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Unterstützung beziehungsweise Beteiligung an einer kriminellen Organisation eröffnet. Da der Schweizer Fall einen Zusammenhang mit den Verfahren der Procura di Milano und der Procura di Reggio Calabria aufwies, wurde zwischen der BA und den beiden italienischen Behörden ein gemeinsames Ermittlungsteam gegründet, mit dem «Ziel der Identifizierung einer kriminellen Mafia-Organisationsstruktur», wie die BA weiter schrieb.
Zudem hätten sich enge Beziehungen zwischen den beschuldigten Personen in der Schweiz und anderen auch im Raum Como tätigen Clans gezeigt, wie die BA schrieb. Dabei offenbarten sich laut BA die kriminellen Absichten dieser 'Ndrangheta-Clans über Italien hinaus, also auch in der Schweiz.
Soweit es um Straftaten gehe, welche in der Schweiz begangen wurden, bestehe die Möglichkeit, die Auslieferung an Italien ebenfalls zu bewilligen. Für sämtliche Verfahrensbeteiligten gelte die Unschuldsvermutung. (SDA)