Nationalratskommission will Immunität nicht aufheben
Ex-Fifa-Ermittler kann aufatmen

Die Immunitätskommission des Nationalrats will die Immunität des ehemaligen Fifa-Sonderermittlers Stefan Keller nicht aufheben. Ebenso wenig bei der Grünen-Nationalrätin Sibel Arslan. Das letzte Wort hat nun der Ständerat.
Publiziert: 07.09.2021 um 16:09 Uhr
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Der ehemalige ausserordentliche Bundesanwalt Stefan Keller ist plötzlich selber im Visier der Justiz. Die Immunitätskommission des Nationalrats will seine Immunität jedoch nicht aufheben. (Archivbild)
Foto: URS FLUEELER

Wenn es nach dem Nationalrat geht, ist der ehemalige Fifa-Sonderermittler Stefan Keller vor Strafverfolgung sicher. Der Entscheid in der Nationalratskommission gegen die Aufhebung der Immunität fiel einstimmig, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Die Kommission sei zum Schluss gekommen, «dass eine Aufhebung der Immunität nicht angezeigt ist».

Im Raum steht der Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung. Dabei geht es um Aussagen von Keller in der Januar-Ausgabe der juristischen Fachzeitschrift «Plädoyer». Keller gab darin Inhalte eines zu diesem Zeitpunkt noch hängigen und nicht öffentlichen Beschwerdeverfahrens preis.

Keller machte in der Anhörung vor der Immunitätskommission geltend, dass die beanstandeten Äusserungen keine Verletzung des Amtsgeheimnisses darstellten. Das Bestehen eines Verfahrens sei keine geheime Information, da diese Information insbesondere den Medien zugänglich sei.

Die Kommission stützte diese Ansicht. «Selbst wenn man zum Schluss käme, dass eine Amtsgeheimnisverletzung vorliegt, wäre diese so geringfügig, dass sie keine Aufhebung der Immunität rechtfertigen würde», heisst es in der Mitteilung.

Ständerat muss sich noch äussern

Mit dem einstimmigen Nein der Nationalratskommission ist ein Strafverfahren gegen Keller unwahrscheinlich geworden. Folgt die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) am 20. September dem Entscheid, so ist ein Strafverfahren in dieser Sache ausgeschlossen.

Keller war als erster ausserordentlicher Bundesanwalt im vergangenen September vom Parlament beauftragt worden, informelle und nicht protokollierte Treffen von Ex-Bundesanwalt Michael Lauber und dem Fifa-Präsidenten Gianni Infantino zu untersuchen. Die Fifa hatte Zweifel an Kellers Qualifikation angemeldet und gelangte mit mehreren Beschwerden ans Bundesstrafgericht. Keller habe mit seinem Verhalten nicht einmal juristischen Basisstandards genügt.

Anfang Mai wurde ein Entscheid der Beschwerdekammer am Bundesstrafgericht bekannt, wonach Keller gegenüber Infantino befangen sei. Das Gericht warf Keller unter anderem eine «verfehlte Kommunikationspolitik» vor. In der Folge legte Keller sein Mandat nieder. Er erklärte, aufgrund der personellen Besetzung der zuständigen Beschwerdekammer sehe er sich ausserstande, seine Ermittlungen fortzusetzen.

Vor einem Monat übte der Ex-Sonderermittler scharfe Kritik an Teilen der Schweizer Justiz. Er warf dem Bundesstrafgericht und der Bundesanwaltschaft in einem Interview vor, ihn desavouiert zu haben.

Die Nachfolge - sowohl für die Spitze der Bundesanwaltschaft nach dem Rücktritt von Michael Lauber vor einem Jahr wie auch für die Position eines ausserordentlichen Bundesanwalts zu den Fifa-Ermittlungen - ist weiterhin pendent.

Auch bei Arslan keine Aufhebung

Die IK-N behandelte auch einen Antrag der Basler Staatsanwaltschaft. Diese wirft der Grünen-Nationalrätin Sibel Arslan die Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration vor. Zudem soll die Nationalrätin eine Amtshandlung behindert, den Verkehr gestört und gegen das Covid-Gesetz verstossen haben.

Die Immunität schützt Ratsmitglieder vor allfälliger tendenziöser oder willkürlicher Strafverfolgung. Sie dient damit der Funktionsfähigkeit des Parlaments. Die sogenannte relative Immunität schützt die Ratsmitglieder vor der Strafverfolgung von strafbaren Handlungen. Sie kann auf Antrag einer Strafverfolgungsbehörde durch die zuständigen Kommissionen aufgehoben werden.

(SDA)

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