Edon T.* (57) lässt lieber Waffen sprechen statt Worte und muss nun dafür für acht Jahre hinter Gitter. Der Maler mit kosovarischen Wurzeln aus Adliswil ZH hatte nach einem Verkehrs-Zoff einen Töfffahrer (48) bei einer Messer-Attacke schwer verletzt und wurde jetzt wegen versuchter vorsätzlicher Tötung verurteilt.
Das hat das Obergericht am Dienstag entschieden, nachdem Täter und Opfer Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts Horgen eingereicht hatten, wie die «Zürichsee-Zeitung» schreibt.
Alles begann im Frühling 2020 an einer Kreuzung in Wollishofen: Als Edon T. eine grüne Ampel blockierte, weil er gerade mit jemandem telefonierte, überholte ein Motorrad seinen Maler-Wagen. Der Töfffahrer zeigte ihm angeblich wütend den Mittelfinger und beschimpfte ihn. Etwas später trafen die beiden an der Tankstelle in Adliswil wieder aufeinander. Kaltblütig stach der Maler den Töfffahrer nieder, als dieser wieder aus dem Tankstellen-Shop herauskam. Trotz Nierengurt und Schutzkleidung trug das Opfer eine sechs Zentimeter tiefe Wunde davon.
Täter erhoffte milderes Urteil und legte Berufung ein
Das Bezirksgericht Horgen verurteilte den Mann im April 2021 zunächst zu fünf Jahren und zwei Monaten Gefängnis, das Opfer erhielt 5000 Franken Genugtuung. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Edon T. legten Berufung ein. «Ich möchte einfach so schnell wie möglich aus dem Gefängnis und zurück zu meiner Familie», begründete Edon T. seinen Antrag auf Berufung.
Der Maler beteuerte, dass er aus Notwehr gehandelt habe. «Ich wollte nur mit dem Motorradfahrer reden», sagte Edon T. in der Verhandlung. Der Verteidiger argumentierte, dass die Stichwunde zu weit oben sei und es deshalb nicht vorsätzliche Tötung gewesen sein könne. «Bitte geben Sie mir noch eine Chance», flehte Edon T. das Gericht.
Das Gericht entschied sich für eine härtere Strafe
Doch das Obergericht glaubte seine Geschichte nicht. Denn: Kameraaufnahmen zeigten, dass der Maler dem Töfffahrer auflauerte und ihn unerwartet mit dem Messer niederstach. Die Staatsanwaltschaft warf dem Messerstecher vor, auf «verwerfliche Art und Weise und mit erheblicher Intensität und Brutalität agiert» zu haben. Das Opfer leide noch heute unter Angstzuständen.
Das Obergericht kam zum Entschluss, dass der Motorradfahrer den Angriff nur wegen seiner Schutzkleidung so gut überstanden habe. «Die Videoaufnahmen zeigen, dass der Beschuldigte, anders als von seinem Verteidiger behauptet, hemmungslos und mit Wucht auf den Motorradfahrer eingestochen hat», sagte das Gericht. Es ist überzeugt, dass Edon T. aus Rache und nicht aus Angst gehandelt habe.
Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.
* Name geändert