Nach Tod von Rentner Daniel T. (†72) in Baar ZG – verhafteter Sohn war schon lange eine Gefahr
«Schon als er 2017 meine Frau angriff, hat er sie in seinem Wahn fast getötet»

Immer wieder fiel Samuel T. mit seiner Gewaltbereitschaft auf. Jetzt verhaftete ihn die Zuger Polizei, weil er seinen Vater umgebracht haben soll. Eine Familie, die er 2017 angegriffen hatte, berichtet über die jahrelange Angst vor dem Kampfsportler.
Publiziert: 28.10.2024 um 20:12 Uhr
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Aktualisiert: 29.10.2024 um 11:27 Uhr
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Der Sohn des Opfers, Samuel T.* (42), posiert mit Spiderman und kommentiert auf Social Media: «Mit Spiderman und gegen Nazis.» Er gilt als Tatverdächtiger für den Tod seines Adoptivvaters Daniel T.
Foto: zvg

Auf einen Blick

  • Adoptivsohn soll Rentner in Baar ZG getötet haben – Polizei ermittelt
  • Marc H. hatte seit Jahren Angst vor Samuel T.
  • Samuel T. wurde zu einer stationären Massnahme verurteilt, kam aber wieder frei
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Beat MichelReporter

Nach der tödlichen Attacke auf einen Rentner (72†) in Baar ZG ist Marc H.* geschockt. Der Grund: H. kennt den mutmasslichen Täter Samuel T.* (42) schon lange – und das in keinem guten Zusammenhang. Der Tatverdächtige, der Adoptivsohn des Opfers, hat im Jahr 2017 nämlich die Frau und die Tochter von Marc H. angegriffen und verletzt. «Wieso nur hat man den gefährlichen Mann nicht unter Kontrolle gehabt?», fragt H. deshalb, nachdem Samuel T. mutmasslich wieder zugeschlagen hat, dieses Mal mit tödlichem Ausgang. Und weiter: «Das psychologische Gutachten hat ja damals ein sehr hohes Rückfallrisiko für schwere Gewaltstraftaten ergeben. Jetzt musste trotz der Diagnose ein toller Mensch sterben. Ich kann das nicht verstehen.»

Was ist passiert? Die Zuger Polizei hat am Freitagmorgen in einer Wohnung in Baar ZG den 72-jährigen Rentner Daniel T.* (†72) tot aufgefunden. Der mutmassliche Täter, ein 42-jähriger Schweizer, wurde festgenommen. Nachbarn und Freunde des Rentners vermuteten schnell, dass es sich um den wegen Gewaltdelikten vorbestraften Adoptivsohn handelt. Immer wieder beobachteten sie, wie es in der Wohnung des Getöteten in Baar ZG zu heftigen Streitigkeiten kam. Als zwei Nachbarn klingelten, um nach dem Rechten zu schauen, bedrohte Samuel T. die Anwohner mit dem Tod.

Auch Marc H. hatte grosse Angst vor Samuel T. «Schon als er 2017 meine Frau angriff, die mit drei Kindern unterwegs war, hat er sie in seinem Wahn fast getötet. Hätten ihn nicht vier Passanten überwältigt und festgehalten, hätte er auf meine ohnmächtige Frau eingetreten, bis sie tot gewesen wäre.» Umso grösser war H.s Überraschung, als ab 2021 verschiedene Freunde meldeten, dass Samuel T. wieder auf der Strasse in Baar gesehen worden war.

Gefahr für die Allgemeinheit

Dabei bestätigte das Obergericht des Kantons Zug 2019 das Urteil des Strafgerichts, das Samuel T. wegen der Attacke von 2017 zu einer stationären Massnahme nach Artikel 59 des Strafgesetzbuches verurteilte. Das nennt man auch «die kleine Verwahrung». Wie das Obergericht damals schrieb, stellte der Beschuldigte eine grosse Gefahr für die Allgemeinheit dar. Er erfüllte zwar den Tatbestand der versuchten schweren Körperverletzung, wurde aber wegen «paranoider Schizophrenie» und «schädlichem Gebrauch von Cannabinoiden» für nicht schuldfähig erklärt. Zwar hat das Obergericht die Sicherheitshaft zunächst verlängert, doch die Angst bei Marc H. bleibt, denn er weiss nicht, wann Samuel T. wieder freikommt.

Ungewisse Bedrohung

Der Handwerker erzählt: «Wir wussten nie, wo sich T. aufhält. Wir haben zwar die Opferhilfe in Anspruch genommen und die Formulare ausgefüllt. Da stand eigentlich, dass wir informiert werden. Aber wir bekamen nie eine Meldung.» Als er einmal die Staatsanwaltschaft angerufen habe, wollte man ihm auch nicht helfen. Marc H. sagt: «Sie teilten mir nur mit, dass der zuständige Staatsanwalt pensioniert sei. Und dass nur meine Frau als Geschädigte ein Recht auf die Information hätte.» Doch diese wollte die Sache einfach nur hinter sich lassen.

Drei Jahre später ist Kampfsportler Samuel T. nun wieder ins Visier der Justiz geraten. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug hat beim Zwangsmassnahmengericht Antrag auf Untersuchungshaft gestellt. Als Marc H. von der Meldung erfährt, hat er zwiespältige Gefühle. Er sagt zu Blick: «Es tut mir sehr leid, dass zuerst ein Mensch sterben muss, bevor etwas passiert. Gleichzeitig können wir jetzt besser schlafen, wir haben jetzt Gewissheit, dass er in Gewahrsam ist.»

*Namen bekannt 

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