Im Frühling 2022 wurde das Wasseramt im Kanton Solothurn von einer Brandserie heimgesucht. Immer wieder brachen Feuer aus. Kein Zufall: Dahinter stecken soll Feuerteufel Martin Z.* (33). Der Feuerwehrmann wurde schliesslich Ende Mai verhaftet.
Der Feuerteufel hat sich erfolgreich gegen die Verlängerung der Untersuchungshaft gewehrt und wurde im Oktober aus der Untersuchungshaft entlassen. Gegen die Freilassung ohne Anordnung von Ersatzmassnahmen hat die Staatsanwaltschaft eine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht.
Voraussetzung für die U-Haft nicht erfüllt
Nun hat das Bundesgericht entschieden: Es besteht zwar keine ausgeprägte, aber immerhin doch eine «niederschwellige Wiederholungsgefahr». Damit seien die Voraussetzungen für die U-Haft zwar nicht erfüllt, aber Ersatzmassnahmen seien angebracht.
Gestützt auf diesen Entscheid hat die Staatsanwaltschaft jetzt beim zuständigen Haftgericht die Anordnung solcher Massnahmen – insbesondere der GPS-Standort-Überwachung – beantragt. Der Entscheid des Haftgerichts wird in den nächsten Tagen erwartet. (bab)
* Name geändert