«Habe Angst, dass ich über 200 Franken verlieren werde»
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Schlagerfan Heidi ist sauer:«Habe Angst, dass ich über 200 Franken verlieren werde»

Auch Heidi Saladin (63) fühlt sich von Schlagerparty-Veranstalter abgezockt
«Eine Sauerei, was die Kollers abziehen»

Heidi Saladin (63) aus Nunningen SO liebt Schlagermusik. Sie gibt ihr Kraft im Kampf gegen den Krebs. Für an ein Konzert ihres Lieblings-Duos verschiebt sie gar ihre Therapie. Doch dann wird der Event gestoppt. Und Saladin muss um ihr bezahltes Ticket-Geld bangen.
Publiziert: 28.11.2023 um 18:02 Uhr
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Aktualisiert: 29.11.2023 um 09:05 Uhr
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Heidi Saladin (63) aus Nunningen SO im Gespräch mit Blick.
Foto: Ralph Donghi
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Ralph DonghiReporter News

Heidi Saladin (63) aus Nunningen SO ist am Boden zerstört. Die Seniorin, die an Eierstockkrebs erkrankt ist, wollte im Sommer ein Schlager-Konzert geniessen. Das Konzert wurde kurzfristig abgeblasen – seither kämpft sie um eine Rückerstattung von rund 200 Franken für zwei Tickets. «Dabei habe ich extra meine Krebstherapie für das Konzert verschoben! Damit ich fit bin», sagt die ehemalige Verkäuferin. «Dass es dann nicht geklappt hat, hat mich wütend gemacht und sehr getroffen.»

Der Veranstalter ist Charly Koller (70), der mit seinem Sohn Kevin (33) hinter dem Eventlokal Luxory in Grenchen SO steht und dort Schlagerpartys organisiert. Die Veranstaltung, die Heidi Saladin besuchen wollte, hätte am 26. August 2023 stattfinden sollen. Unter anderem mit ihrem Lieblings-Duo «Die Freunde». Nur: «Ich wurde kurz vor dem Event vom Veranstalter vertröstet, dass ein neues Datum gefunden werde», so Saladin, die von Hilflosenentschädigung – einer Rente für Menschen, die im Alltag auf Hilfe angewiesen sind – leben muss. «Doch bis jetzt ist nichts gegangen.»

Justizkampf ist längst eröffnet

Es scheint eine Masche der Kollers zu sein, vermutet die Schlager-Szene. Zuerst werden Konzerte mit der grossen Kelle angerührt und dann kurzfristig verschoben – weil die grosse Nachfrage fehlt. Zurück bleiben nicht nur enttäuschte Fans, sondern auch die Schlagerstars. Sie erhalten trotz Vertrag keine Spesen und keine Gagen. Dies ist unter anderem Volksmusik-Star Géraldine Olivier für ihr Konzert am 11. Oktober 2023 im Luxory passiert. Deshalb hat sie am 21. Oktober 2023 eine Betreibung gegen den Veranstalter eingeleitet. Der Justizkampf ist eröffnet.

Und die traurigen Ticket-Käufer? Einige werden vom Luxory mit einem Gutschein abgespeist. Charly Koller gab diese Woche im Blick zu, dass er die Gagen der Künstler zahlen müsste, doch er könne und wolle nicht. Er habe sie davor beschützt, in einer leeren Halle aufzutreten, und allen ein neues Datum für ihre Konzerte angeboten.

Gutschein anstatt Geld zurück

Saladin sagt, sie habe wegen ihrer Tickets bei Charly Koller angerufen. Doch auch da: «Er kann gut reden und sagte, er werde einen neuen Termin für den Event finden.» Er habe ihr ebenfalls nur einen Gutschein angeboten. «Doch ich will mein Geld zurück. Ich habe es für den Event von meinen Kindern im Februar als Trost für meine erneute Krebsdiagnose erhalten.» Zudem würden die meisten Künstler «eh nicht mehr im Luxory auftreten, weil sie enttäuscht sind». Sie finde es «eine Sauerei, was die Kollers abziehen».

Sie habe auch bei Ticketcorner (gehört wie Blick zum Ringier-Verlag) angerufen, sagt die zweifache Mutter, weil sie dort die Tickets bestellt habe. Sie habe dann herausgefunden, dass das Geld für bezahlte Tickets «lediglich bei abgesagten Veranstaltungen und im Einverständnis des Veranstalters von Ticketcorner zurückerstattet» werde. Dies bestätigt Ticketcorner-Sprecher Stefan Epli: «Der Ball liegt in dieser Angelegenheit also beim Veranstalter.»

Am Dienstagnachmittag kam die Wende

Gegenüber Blick wollten die Kollers keine weiteren Fragen beantworten und verwiesen wiederum auf Ticketcorner. Dort bestätigt Epli am späten Dienstagnachmittag auch die Recherchen, dass der Veranstalter sich inzwischen gemeldet habe und den verschobenen Event vom 26. August 2023 im Luxory nun definitiv abgesagt habe. Epli: «Wir können somit die bezahlten Ticket-Gelder den Betroffenen in den nächsten Tagen zurückerstatten.»

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