Eine sechsköpfige Flüchtlingsfamilie im Kanton Aargau muss mit 1440 Franken pro Monat auskommen. Weil das Geld nicht reicht, hat die Familie nun eine 29-seitige Beschwerde beim Regierungsrat eingereicht.
Wie die «Aargauer Zeitung» berichtet, wird sie dabei von Jus-Studenten der Uni Bern im Rahmen der «Human Rights Law Clinic» unterstützt. Laut der Beschwerde verstossen die Sozialhilfeansätze unter anderen gegen das Diskriminierungsverbot, die Menschenwürde sowie den Vorrang des Kindeswohls.
Wie die Medienstelle des Gesundheitsdepartements der Zeitung bestätigt, ist eine entsprechende Beschwerden beim Regierungsrat eingegangen.
Zwei Schlafzimmer für sechs Personen
Die Familie aus Syrien wurde nur vorläufig aufgenommen. Das heisst: Ihr Asylantrag wurde abgelehnt, eine Rückkehr in ihr Heimatland ist wegen des dortigen Bürgerkriegs aber nicht zumutbar. Die Familie wohnt in einer Kollektivunterkunft. Dort gibt es ein Zimmer für die Eltern, eines für die vier Kinder sowie ein Wohnzimmer, eine Toilette und eine kleine Küche.
Für die Unterkunft und die Krankenkasse muss die Familie nichts bezahlen. Für die restlichen Kosten, wie etwa Essen, Windeln oder Billets für den Bus, muss sie selber aufkommen. Als Unterstützung gibt es im Aargau für vorläufig Aufgenommene neun Franken pro Tag. Kinder zwischen 6 und 16 Jahren bekommen acht Franken, jüngere nur fünf. Dazu gibt es 20 Franken Kleidergeld pro Monat und Person – das ist so wenig wie in keinem anderen Kanton der Schweiz.
Schussverletzung aus dem Krieg
Im Aargau leben derzeit knapp 2800 vorläufig Aufgenommene, etwas mehr als 1000 davon sind erwerbstätig. Die Eltern der syrischen Familie arbeiten beide nicht, weil sie nicht können. Der Vater hat Schulterprobleme und zwei seiner linken Finger sind dauerhaft beeinträchtigt – er wurde bei einer Demonstration in seinem Heimatland angeschossen.
Die Mutter hat Probleme mit der Bandscheibe und ist psychisch stark angeschlagen. Für beide sei es deshalb schwierig Arbeit zu finden und etwas dazu zu verdienen, heisst es in der Beschwerde.
Kinder müssen sich zu dritt einen Laptop teilen
Anders würde es dagegen aussehen, wenn die Familie als Flüchtlinge anerkannt wären. Dann wären sie bei der Sozialhilfe Schweizern gleichgestellt. Das bedeutet: Im Kanton Aargau ständen ihnen dann 2586 Franken zur Verfügung. Also deutlich mehr als momentan.
Jetzt bekommen sie nur 1440 Franken. Und das sei eben zu wenig. Das zeige sich laut Beschwerde zum Beispiel bei den Kindern, die wegen der Pandemie nicht zur Schule gehen konnten. Sie mussten sich einen Laptop teilen. Dabei hätten die Kinder ohnehin schon wenig Platz in der Unterkunft um in Ruhe lernen zu können. Wieso der Asylantrag der Familie abgelehnt wurde, ist nicht bekannt. Das Amt für Migration (SEM) äussert sich auf Anfrage von Blick nicht zu dem Fall. (bra)