Lebenslänglich und Verwahrung für Killer (43) von Winznau SO
0:53
Alessandro M. verurteilt:Hier verlässt der Killer von Winznau SO das Gericht

Oltner Gericht verurteilt Alessandro M. wegen Mordes
Lebenslänglich und Verwahrung für Killer (43) von Winznau SO

Keine Gnade für Alessandro M. (43). Der Italiener, der mit mehreren Schüssen den Kosovaren Arben G. (†32) in Winznau SO tötete, muss lebenslänglich in den Knast. Das Gericht in Olten SO verurteilte ihn am Montag unter anderem wegen Mordes. Zudem wird er verwahrt.
Publiziert: 02.11.2020 um 10:38 Uhr
|
Aktualisiert: 15.11.2020 um 19:45 Uhr
1/11
Alessandro M. (43, l.) wurde in Hand- und Fussfesseln ins Richteramt Olten-Gösgen geführt.
Foto: Blick
Ralph Donghi

Das Richteramt Olten-Gösgen hat am Montag das Urteil gefällt: Alessandro M.* (43) muss lebenslänglich in den Knast. Zudem wird er verwahrt! Somit steht fest: Der Italiener hat am 4. Juli 2016 den kosovarischen Familienvater Arben G.* (†32) in einem Haus in Winznau SO mit mehreren Schüssen getötet. Eigentlich sollten die Kugeln einen Kumpel treffen, der Alessandro M. nicht verraten wollte, wo dessen Ex-Freundin sich aufhält.

Das Gericht ist überzeugt: Der Beschuldigte hat «skrupellos» und «aus absolut nichtigem Anlass» getötet. Er habe sich verraten gefühlt und insofern heimtückisch gehandelt, weil er seine erhoffte Zielperson zu Hause im Bad überraschte. «Hartnäckig und kaltblütig» sei sein Vorgehen gewesen, weil er aus kurzer Distanz getötet habe. Der Tatbestand des Mordes sei erfüllt. Nachdem er die Verwechslung erkannte habe, habe er durch eine andere Zimmertüre «unverfroren» weitergeschossen. Er nahm deshalb den Tod von zwei weiteren Menschen in Kauf.

Verwahrung angeordnet

Aufgrund vom Zusammenspiel der schlechten Prognose von Alessandro M., seiner dissozialen Persönlichkeitsstörung, seiner Aggressionsproblematik sowie der Tat- und Lebensumstände müsse man davon ausgehen, dass er «weitere Taten dieser Art» begehe. Deshalb ordnete das Gericht gar die Verwahrung beim Beschuldigten an.

Beim Prozess ab dem 21. Oktober zeigte sich der Teilzeit-Maler angeschlagen und jammerte: «Mir geht es schlecht.» Doch zur Tat wollte er nichts sagen. Während den Plädoyers starrte er auf den Boden, liess seinen Tränen freien Lauf. Tränen, die für Luan G.* (18) ein Zeichen waren, «dass er es war». Der Gymnasiast ist der Sohn des Mordopfers und war extra aus Heidelberg (D) angereist, «um dem Mörder meines Vaters ins Gesicht zu sehen». Und, so Luan G.: «Er soll jeden Tag leiden und an seine Tat erinnert werden!»

Wüste Drohungen per Facebook

Auch der Staatsanwalt hatte beim Prozess kein Erbarmen mit Alessandro M. Er hatte herausgefunden: Nachdem sich die Freundin von ihm getrennt hatte und sich vor ihm versteckte, schickte der Italiener ihr per Facebook wüste Drohungen und Beschimpfungen. «Jetzt weiss ich, wer du bist, Scheissnutte!», soll Alessandro M. geschrieben haben. Oder auch: «Du Hure, ich finde und töte dich. Niemand spielt mit mir.» Laut Staatsanwalt soll sich die Ex-Freundin massiv bedroht gefühlt und in Angst gelebt haben.

Schliesslich schritt Alessandro M. zur Tat. «Es war ein kaltblütiger Eliminationsmord», sagte der Staatsanwalt vor Gericht. «Er richtete seinen Frust stellvertretend gegen einen Kollegen, weil der ihm den Aufenthaltsort der Ex nicht verraten wollte.» Der Beschuldigte habe sich verwerflich verhalten. Nachdem er nota bene den falschen Mann erschossen hatte, liess er diesen nackt und blutüberströmt liegen. Er leistete Arben G. keine Hilfe, rief auch nicht die Ambulanz. Für den Staatsanwalt war klar: Alessandro M. soll eine lebenslängliche Freiheitsstrafe kriegen – und verwahrt werden.

Verteidigerin wollte Freispruch

Die Verteidigerin von Alessandro M. zeichnete ein ganz anderes Bild ihres Mandanten. «Er war in einer emotionalen Ausnahmesituation. Seine Freundin hatte ihn von einem Tag auf den anderen verlassen», sagte sie vor Gericht. «Er hatte die Pistole nur besorgt, weil er sich selber töten wollte. Das belegen Abschiedsbriefe.» Zudem habe er nicht gezielt geschossen. «Ich dachte, ich schiesse in die Luft. Meine zitternde Hand hat geschossen. Ich wollte die Pistole nur festhalten. Ich habe nicht abgedrückt», soll Alessandro M. in einer Einvernahme gesagt haben. Sie forderte einen Freispruch.

Alessandro M. durfte beim Prozess das letzte Wort sprechen. «Ich bin seelisch völlig zerstört. Ich denke von morgens bis abends nur an das Opfer. Ich schäme mich, ich kann niemandem in die Augen sehen», beteuerte er. Eine echte Entschuldigung hingegen fehlte vor Gericht. Ob er das nun gefällte Urteil ans Obergericht weiterziehen wird, ist noch unklar.

* Namen bekannt

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?