In seinem Restaurant kann man saftige Steaks essen. Saftig war jetzt aber auch die Busse, die dem Wirt vom Steakhouse Alvin in Aarburg AG aufgebrummt wurde, wie TeleM1 berichtet. 3000 Franken sollte er bezahlen.
Der Grund für die Strafe: Der Gastronom hatte kein Dokument, dass schriftlich belegte, dass er ein Corona-Schutzkonzept vorweisen kann. Doch der Steakhouse-Wirt ist kein Querulant. Denn die entsprechenden benötigen Gegenstände stehen in seinem Lokal, wie im Bericht von Tele M1 zu sehen ist.
Konkret: Desinfektionsmittel, dazu Plexiglas zwischen den Tischen. Doch den Kontrolleuren konnte der Wirt kein Papier vorweisen, dass das Schutzkonzept amtlich belegt.
«Wir hatten schon x-verschiedene Konzepte»
Er selbst finde die Busse «recht krass», wie er zum Sender sagt. Er finde es «nicht fair», dass er ohne Verwarnung direkt mit 3000 Franken gebüsst worden sei. Vor dem Zofinger Bezirksgericht focht der Wirt jetzt den Strafbefehl an. Mit Erfolg.
Die Strafe wird dann auch massiv reduziert: Das Gericht kommt zum Schluss, dass der Wirt zwar keinen amtlichen Schutzkonzept-Zettel hatte, aber viele Corona-Massnahmen befolgte. «Die Busse wurde auf 400 reduziert», sagt er. «Dazu kommen noch die Verfahrenskosten.» Der Wirt sagt, er sei dem Gerichtspräsidenten «sehr dankbar».
Der Alvin-Chef dürfte nicht der einzige Gastronom sein, der wegen Corona-Verstössen verurteilt wurde, berichtet TeleM1. Der Aargauer Gastro-Präsident Bruno Lustenberger hat Verständnis für die schwierige Lage, in der sich die Wirte befinden: «Wir hatten schon x-verschiedene Konzepte. Mal mussten wir Abstand halten, mal durften wir abends nicht offen haben, dann mussten wir Masken tragen. Manchmal konnten die Wirte das gar nicht einhalten, weil sie es gar nicht wussten.» (nl)