Der Weg vom McDonald's in Reinach AG zum nahe gelegenen Kreisel ist nicht mal 100 Meter lang. Einen 27-jährigen Aargauer hätte diese Fahrt aber um ein Haar satte 800 Franken gekostet. Denn die Polizei sah in ihm einen lärmenden Autoposer.
Passiert ist es im November 2020: Nach einem Zwischenstopp im Drive-in des Fastfood-Restaurants fährt der Lenker in seinem Mercedes aus dem Industriegebiet heraus auf den Kreisel der Aargauerstrasse zu. Dort wird der Wagen nach kurzer Fahrt von einer Polizeikontrolle gestoppt. «Verursachen von unnötigem Lärm», lautet der Vorwurf. Der Mann sollte darum 200 Franken Busse plus Anklagegebühr und weitere Kosten von über 600 Franken abdrücken. Doch so weit kommt es nicht.
«Der ist nun mal etwas lauter»
Der Fall wurde nun am Bezirksgericht Kulm behandelt, weil sich der angebliche Autoposer gegen die Strafe wehrte, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. Von dröhnendem Motorenlärm wollte der Beschuldigte auch bei den Verhandlungen am Mittwoch nichts wissen. «Ich fahre meistens im SportPlus-Modus, der ist nun mal etwas lauter», erklärt der Mercedes-Fahrer. Sein Wagen sei aber eine Standardausführung und überhaupt nicht umgebaut.
Er sei normal unterwegs gewesen auf der kurzen Strecke. Warum die Polizei sein Fahrverhalten als Provokation eingestuft hatte, kann er sich nicht erklären. «Vielleicht hatten sie an diesem Tag zu wenig Bussen verteilt», sagt er.
Entschädigung statt Verurteilung
Tatsächlich waren die Vorwürfe gegen den Lenker nicht sehr stichfest. Eine Lärmmessung war nicht gemacht worden, «objektive Beweismittel» würden darum laut Gericht fehlen. Der Beschuldigte meinte denn auch: «Ich wurde genug gestraft. Heute musste ich freinehmen, um hierhin zu kommen. Zudem musste ich mich jetzt ein Jahr lang mit dem Thema befassen.» Es sei unfair, dass man jemanden so einfach verurteilen könne.
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Für den Mercedes-Fahrer hat sich der Widerstand gegen die Busse am Ende gelohnt. Statt mehrere Hundert Franken abdrücken zu müssen, erhält der Mann eine Parteientschädigung von 200 Franken und wird vollumfänglich freigesprochen. Da in diesem Fall Aussage gegen Aussage stehe, wurde im Zweifel für den Angeklagten entschieden, so das Verdikt des Bezirksgerichts. Auch die Verfahrenskosten werden von der Staatskasse übernommen. (cat)