Er hielt seine Tiere in miserablen Zuständen, liess einige von ihnen elendig verrecken. Peter M. (58) sorgte im Februar dieses Jahres als Tierquäler für Schlagzeilen. Bei einer Kontrolle des Hofes bot sich damals den Beamten ein schreckliches Bild. Tote Tiere lagen auf dem Hof verstreut. Die Lebenden siechen vor sich hin. Einzelne Schafe frassen aus Hunger und Verzweiflung sogar die eigene Wolle.
Die 16 Schafe, 4 Ziegen und 35 Hühner, die das Martyrium bis dahin überlebt hatte, wurden vom Hof gerettet. Peter M. wurde festgenommen. Danach durfte er wieder nach Hause.
Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm Anklage gegen den Tierquäler erhoben. Wegen mehrfacher vorsätzlicher und mehrfacher fahrlässiger Tierquälerei sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte soll Peter M. soll 10 Monate in den Knast. Dazu wird eine Busse von 3000 Franken gefordert.
Er kassierte bereits 2019 einen Strafbefehl
Der Tierquäler ist kein Unbekannter für die Behörden. Bereits bei einer Kontrolle im April 2019 fiel er negativ auf. Damals wollte der Veterinärdienst den Stall der Legehennen kontrollieren. Dagegen wehrte sich der 58-Jährige vehement. Drohte mit einem Holzknüppel.
Bei der polizeilichen Kontrolle vom 4. Februar 2020 waren etliche tote und zum Teil in sehr schlechtem Zustand befindliche Tiere festgestellt worden. Die Schafe und Ziegen wurden in einem Gehege gehalten, in dem geeignete Fütterungseinrichtungen fehlten. Die vorhandenen Futterkrippen waren zum Teil mit Mist gefüllt.
Zudem lagen im Gehege Glasscherben, Holzpfähle und scharfkantige Drahtgeflechte herum. Ein Schaf war qualvoll verendet, weil es sich in einem solchen Drahtgeflecht verfangen hatte. Den Hühnern standen weder Wasser, Futter noch genügend geeignete Nester für Legehennen zur Verfügung. Auch die Hunde und Katzen des Beschuldigten wurden anlässlich der polizeilichen Kontrolle in einem stark vernachlässigten Zustand vorgefunden.
Mit der Tierpflege überfordert
Weitere Kontrollen folgten, bei denen weitere Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz festgestellt wurden. So weigerte sich Peter M. im Sommer, trotz Verfügung des Veterinärdienstes, seine Schafe zu scheren. Im November 2019 kassierte er dafür einen Strafbefehl, gegen den er Einsprache erhob. Die jahrelange Pflege seiner Mutter sowie deren Tod und die Tierhaltung seien einfach zu viel für ihn gewesen. Er war laut eigener Aussage überfordert gewesen.
Als BLICK den Tierquäler auf die furchtbaren Zustände auf dem Hof ansprach, klang das Ganze aber etwas anders. «Das interessiert mich nicht», meinte er nur. Inzwischen hat der Veterinärdienst ein Tierhalteverbot verfügt. (jmh/SDA)
* Name bekannt