Horror für ein Mädchen (14) im Bannwald in Olten an einem November-Nachmittag im 2020: Die Teenagerin war an jenem Tag am Joggen, als sie plötzlich von Kevin D.* (37) in die Büsche gezogen wurde. Es kam zu einem sexuellen Übergriff. Zudem verletzte D. die 14-Jährige mit einem Messer schwer. Die Tatwaffe wurde später von einer Blick-Reporterin im Wald gefunden.
Die umfangreichen Ermittlungen der Kantonspolizei und der Staatsanwaltschaft ergaben, dass der Beschuldigte auch für weitere bislang ungeklärte Sexualdelikte in der Region Olten verantwortlich sein dürfte. Dies teilt die Staatsanwaltschaft am Montag mit.
Sechs weitere Delikte
Dem Beschuldigten wird versuchte Vergewaltigung in vier weiteren Fällen vorgeworfen, die sich zwischen Februar und September 2020 in Olten, Trimbach und Obergösgen ereigneten, wie aus der Medienmitteilung hervorgeht.
Staatsanwaltschafts-Sprecherin Andrea Thomann erklärt auf Blick-Anfrage: «Wir möchten transparent über diese Strafuntersuchung informieren und wir möchten der Bevölkerung auch kommunizieren, dass es gelungen ist, weitere Straftaten aufzuklären.»
Es gehe auch darum, die Bevölkerung in gewisser Weise zu beruhigen. «Der Beschuldigte befindet sich weiterhin in Haft. Er ist bezüglich der Tat im Bannwald grundsätzlich geständig, allerdings nicht in allen Punkten.»
Wie bei solchen Fällen üblich, würden die Strafverfolgungsbehörden immer auch prüfen, ob eine beschuldigte Person allenfalls Verbindungen zu anderen Delikten aufweise, sagt Thomann weiter. «So wurde dies auch in diesem Fall gehandhabt. Die Ermittlungen ergaben dann die Übereinstimmungen.»
Bei den anderen Opfern der bislang ungeklärten Sexualdelikte handle es sich um weibliche Personen. Thomann: «Aus Persönlichkeitsschutzgründen kann nichts zum Alter dieser Opfer gesagt werden.»
Die Staatsanwaltschaft könne zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten, ob der Beschuldigte von den anderen Opfern in den Medien erkannt wurde oder ob er mittels DNA-Spuren ermittelt werden konnte, so Thomann weiter. «Dies wird dann unter anderem Thema an der Hauptverhandlung sein.»
Auch Angriff auf männlichen Bekannten
Zu den genauen Orten, Tatumständen und Tathergängen der weiteren Sexualdelikte könne aus Gründen des Opferschutzes nichts gesagt werden. Aber: Bezüglich dieser weiteren Sexualdelikte sei der Beschuldigte in drei Fällen geständig, in einem nicht.
In einem fünften Fall soll der Beschuldigte gemäss aktuellem Ermittlungsstand am Tag der Verhaftung, sprich am 29.11.2020, in einem anderen Waldstück in Olten bereits eine andere weibliche Person abgepasst und angesprochen haben. «Bei diesem Vorfall muss angesichts der verübten Tat am Nachmittag davon ausgegangen werden, dass der Beschuldigte bereits Vorbereitungshandlungen zu einer vorsätzlichen Tötung oder einer schweren Körperverletzung traf», sagt die Staatsanwaltschafts-Sprecherin.
Zudem ermitteln die Strafverfolgungsbehörden in einem sechsten Fall. Bei diesem geht es um eine versuchte schwere Körperverletzung. Thomann: «Der Beschuldigte soll einen männlichen Bekannten nach einer verbalen Auseinandersetzung mit einem Messer angegriffen haben.»
Auch bezüglich der Vorbereitungshandlungen zu einer vorsätzlichen Tötung oder einer schweren Körperverletzung sowie bezüglich der versuchten schweren Körperverletzung (Fall 5 und 6) sei der Beschuldigte grundsätzlich geständig, so Thomann.
Ob die Staatsanwaltschaft schon im Vorfeld von einem Serientäter ausging, könne nicht kommentiert werden. (SDA/bra/nl)