Urteil in Zurzach AG
Deutscher mit 123 km/h geblitzt – auf Weg zum Gericht

Ein deutscher Grenzgänger wird immer wieder straffällig. Der Grund: Sein Bleifuss. Das Bezirksgericht Zurzach AG hat ihn nun zu einer hohen Geldstrafe verurteilt.
Publiziert: 07.02.2023 um 17:49 Uhr
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Aktualisiert: 08.02.2023 um 10:24 Uhr
Lügen war zwecklos: Der 54-Jährige musste eine weitere Tempo-Sünde zugeben (Symbolbild).
Foto: Shutterstock

Er kann es nicht lassen. Ein deutscher Grenzgänger (54) aus dem Landkreis Lörrach hat in der Schweiz immer wieder zu fest aufs Gas gedrückt. Mehr als einmal mussten sich damit auch schon die Gerichte beschäftigen. Über den jüngsten Fall berichtet am Dienstag die «Aargauer Zeitung». Es geht dabei um eine Geschwindigkeitsübertretung vom Januar 2022.

Zum Zeitpunkt des Verkehrsdelikts war der Mann auf dem Weg zu einem Gericht. Er musste dort als Beistand einer entfernten Verwandten erscheinen. Zuerst versuchte es der Deutsche mit einer Lüge. Es sei zwar sein Auto gewesen, das geblitzt wurde. Nicht er selber sei jedoch am Steuer gesessen, sondern ein Gast der Familie.

«Es war mir peinlich, weil ich spät dran war»

Dumm nur, dass er auf dem vom Blitzer geschossenen Foto klar zu erkennen ist. Der 54-Jährige musste zugeben, dass er selber mit 123 km/h geblitzt worden war. Das bedeutet, dass er nach Abzug der Toleranz 37 km/h zu schnell unterwegs war.

Also versuchte er es mit Ausreden: «Es war mir peinlich, weil ich spät dran war. Dann kam da diese schöne, topfgerade Strecke, vor mir war kein Fahrzeug.» Der Deutsche war auf der Rheintalstrasse in Leibstadt AG unterwegs. Da habe er beschleunigt. «Zu sehr, das ist keine Frage», gibt er zu.

Tempo-Sünde mit einer Vespa

Vor dem Bezirksgericht Zurzach AG hoffte der Deutsche auf ein mildes Urteil. Sein Anwalt erklärte im Plädoyer, es sei nicht davon auszugehen, dass sein Mandant weitere Straftaten begehen werde. Er forderte eine bedingte Geldstrafe und eine Busse.

Das war weit von den Forderungen der Staatsanwaltschaft entfernt. Diese hatte eine unbedingte Geldstrafe von 10’200 Franken verlangt, weil der Deutsche einschlägig vorbestraft war. Im Oktober 2019 war der Mann wegen einer Tempo-Sünde mit einer Vespa zu einer bedingten Geldstrafe von 5100 Franken mit einer Probezeit von vier Jahren verurteilt worden.

Rote Ampel überfahren – Ausweisentzug

Das Sündenregister des Angeklagten war noch länger, wie der Richter in Zurzach erklärte: Seit 2013 habe es immer wieder Tempoüberschreitungen gegeben. 2018 sei ihm zum Beispiel wegen Überfahrens einer roten Ampel der Führerausweis entzogen worden. Und in den vergangenen drei Wochen? «30 Euro Busse wegen 7 km/h zu schnell», gestand der 54-Jährige ein.

Das Gericht verurteilte den Mann schliesslich zu einer unbedingten Geldstrafe von 8400 Franken. Zusammen mit Gebühren und Gerichtskosten muss der notorische Schnellfahrer 10'228 Franken bezahlen. «Das Wesen einer bedingten Strafe ist es, daraus Lehren zu ziehen», sagte der Richter. «Das haben Sie bisher nicht getan. Zu hoffen ist, dass diese nunmehr hohe monetäre Strafe dies ändert.» (noo)

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