Trotzdem fordert er einen Freispruch
Mann mit 214 km/h auf Aargauer Autobahn erwischt

Mit über 200 km/h wird ein Autofahrer im Aargau auf der Autobahn gemessen. Doch vor Gericht fordert sein Anwalt einen Freispruch – wegen des Messgeräts.
Publiziert: 11.01.2024 um 15:37 Uhr
Mit 214 km/h wurde der Mann gemessen – doch wird er auch verurteilt? (Symbolbild)
Foto: Shutterstock

Mit 214 km/h wird Ende Mai des vergangenen Jahres auf der Autobahn bei Eiken AG ein Mann (36) von der Polizei gemessen. Erlaubt wären 120 km/h – das sind, abzüglich der Toleranz, 87 km/h zu viel.

Er habe zwar gewusst, dass er zu schnell unterwegs sei, beteuert der Mann etwa ein halbes Jahr später vor dem Bezirksgericht Laufenburg AG. Was ihm nicht bewusst gewesen sei: «Dass ich so schnell war und dass es so ein juristisches Ausmass annimmt», zitiert ihn die «Aargauer Zeitung». Sein Opel (325 PS!) wurde bereits verkauft. 

«Ordentlich Leviten gelesen»

Für die Staatsanwaltschaft ist klar: Der Mann «rief durch die Geschwindigkeitsüberschreitung eine hohe Unfallgefahr mit dem Risiko von Schwerverletzten oder Toten hervor». Sie fordert in der Anklageschrift von Ende September 2023 eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Vor Gericht reduzierte der Staatsanwalt aufgrund einer Gesetzesanpassung das geforderte Strafmass auf sechs bis zwölf Monate. 

Auch der Verteidiger machte laut der «Aargauer Zeitung» geltend, dass der Mann bisher nicht im Strassenverkehr auffällig geworden sei. Ausserdem habe eine geringe Verkehrsdichte geherrscht, die Strasse sei trocken und die Sicht nicht eingeschränkt gewesen. Die Verkehrspsychologin habe dem Mann «ordentlich die Leviten gelesen», er sei geläutert. 

«Es bleibt so offen, ob das Messgerät richtig funktioniert hat»

Im Hauptantrag fordert der Verteidiger sogar einen kompletten Freispruch. Das Gerät sei im Juli 2023 geeicht worden, die Messung sei bereits im Mai erfolgt, also vor der Eichung. «Es bleibt so offen, ob das Messgerät richtig funktioniert hat», so der Verteidiger.

Falls es zu einer Verurteilung kommt, fordert die Verteidigung eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 80 Franken. Ausserdem sei eine Verkürzung des Billet-Entzugs von zwei auf ein Jahr zu prüfen. 

Das Urteil wird das Gericht schriftlich eröffnen. Zuerst will es klären, ob ein Zertifikat vorliegt, das die Gültigkeit des Geräts zum Messzeitpunkt attestiert. (zis) 

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