Wegen Mordes
Autoraser in Deutschland zu lebenslanger Haft verurteilt

Er raste mit 130 Kilometer pro Stunde durch die 50er-Zone und tötete dabei einen Mann. Mit im Auto sassen vier Beifahrer – unter anderem ein Kind. Nun wurde der Raser zu lebenslanger Haft verurteilt.
Publiziert: 29.11.2023 um 17:29 Uhr
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Aktualisiert: 29.11.2023 um 17:34 Uhr
In Deutschland wurde ein Raser zu lebenslanger Haft verurteilt. Er verursachte einen Unfall, bei dem ein Mann ums Leben kam.
Foto: Shutterstock

Gut ein Jahr nach einem tödlichen Unfall hat ein deutsches Gericht einen Autoraser zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt. Die Vorsitzende Richterin Yasmin Kleinert am Landgericht Wiesbaden (Hessen) hielt dem 25-Jährigen am Mittwoch Heimtücke bei voller Schuldfähigkeit, Gefährdung des Strassenverkehrs und verbotenes Kraftfahrzeugrennen ohne andere ihn herausfordernde Raser vor.

Laut Gericht war der Syrer im Oktober 2022 wegen des «Kicks» mit Tempo 130 über mehrere rote Ampeln der Wiesbadener Innenstadt gerast. Erlaubt waren dort maximal 50 Kilometer pro Stunde. Schliesslich stiess er mit seinem Wagen mit einem entgegenkommenden Auto zusammen. Dessen nicht angeschnallter Fahrer wurde aus seinem Fahrzeug geschleudert. Er erlag einen Tag später seinen schweren Verletzungen. Er war erst wenige Wochen zuvor Vater geworden.

Vier Beifahrer – darunter ein Kind

Beim Prozessauftakt im Juni 2023 hatte der nicht vorbestrafte Angeklagte Reue gezeigt. Sein Verhalten sei keine Absicht gewesen: «Ich bereue es hier heute von ganzem Herzen», sagte er damals. Er wisse, dass er die Ereignisse im Herbst 2022 nicht mehr rückgängig machen könne, und biete der Opferfamilie seine Unterstützung an.

Der einstige Flüchtling aus dem Bürgerkriegsland Syrien und seine vier Beifahrer in Wiesbaden, darunter ein Kind, waren bei dem Unfall an einem Samstagabend schwer verletzt worden. Ermittler stellten die Todesfahrt nach, um die «Cockpit-Sicht» des Angeklagten zu rekonstruieren. In dem Prozess traten die Witwe und Familienangehörige des Opfers als Nebenkläger auf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – der Verurteilte kann Revision einlegen. (SDA)

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