Grüsel-Alarm in Aargauer Beiz
«Es wurden Spuren von Nagetieren festgestellt»

In einer Shisha-Bar im Aargauer Bezirk Bremgarten bot sich Lebensmittelinspektoren im vergangenen Frühling ein Bild des Grauens. Nun wurden die Inhaber des Lokals verurteilt. Schliessen müssen sie ihre Bar dennoch nicht.
Publiziert: 09.12.2023 um 14:32 Uhr
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Aktualisiert: 09.12.2023 um 17:16 Uhr
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Die Inhaber einer Shisha-Bar im Bezirk Bremgarten wurden kürzlich verurteilt, weil sie unzählige Vorschriften des Lebensmittel- und Gastgewerbegesetz, sowie das Bundesgestz zum Schutz vor Passivrauchen missachtet haben.
Foto: Getty Images

Da dreht es einem glatt den Magen um: Die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau hat kürzlich die Inhaber einer Shisha-Bar im Bezirk Bremgarten wegen zahlreicher Verstösse, unter anderem gegen das Lebensmittelgesetz, verurteilt. Die Verfehlungen sind an Ekelhaftigkeit kaum zu übertrumpfen, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.

Ihren Lauf nahm die Geschichte im April 2023, als eines Tages Lebensmittelkontrolleure dem Lokal einen unangemeldeten Besuch abstatteten. Drinnen verschlug es ihnen die Sprache – so eklig war der Zustand. 

Tote Insekten auf dem Fenstersims

Die beiden Strafbefehle, die in der Folge an den Inhaber und Wirtepatent-Halter sowie an die verantwortliche Person vor Ort gingen, lassen keine Zweifel an der miserablen Hygiene in der Shisha-Bar aufkommen. «Die Räumlichkeiten, Einrichtungen und Arbeitsflächen in der Küche und in den Lagerräumen waren stark verschmutzt.» An der Knetmaschine stiessen die Kontrolleure zudem auf grosse Mengen von alten, eingetrockneten Teigresten. «In der Eiswürfelmaschine hatte es inwendig Schimmel und auf dem Fenstersims wurden tote Insekten vorgefunden.»

Ebenfalls «stark verschmutzt» war gemäss Strafbefehl die Shisha-Küche, in der jeweils die Wasserpfeifen vorbereitet werden. Am ekelerregendsten ist wohl dieser Befund: «Es wurden Spuren von Nagetieren in der Küche und beim Buffet festgestellt.»

Eine richtige hygienische Reinigung des Lokals sei laut Staatsanwaltschaft gar nicht möglich, da diverse Einrichtungen in der Küche und beim Buffet aus unbehandeltem Holz mit rauen Oberflächen ohne wasserabweisende Beschichtung bestehen. Zudem seien weder in der Küche noch beim Buffet Handpapiertücher vorhanden, was laut Strafbefehl dazu führt, dass die Hände «nicht hygienisch abgetrocknet werden» können. 

Inhaber ist nur selten im Betrieb anwesend

Als wäre das alles noch nicht genug, stellten die Lebensmittelkontrolleure anlässlich ihrer Visite fest, dass das Lokal weder über das vorgeschriebene Selbstkontrollkonzept noch den entsprechenden Leitfaden des Verbands Gastro-Suisse verfügt. Ebenfalls Mangelware waren die Formulare, mit denen die Verantwortlichen die Wareneingangs- und Temperaturkontrollen hätten dokumentieren müssen. 

Ein weiteres Manko auf der Liste der Ermittler: Die Türe zum Raucherraum, die nicht wie vorgesehen selbstschliessend sei. Warum der Inhaber und Wirtepatent-Halter die Hygiene in der Shisha-Bar derart vernachlässigte, ist nicht klar. Im Betrieb anwesend sei er laut Strafbefehl jedenfalls äusserst selten. Lediglich ein- bis zweimal pro Woche schaue er vorbei, obwohl er eigentlich zu den Hauptbetriebszeiten anwesend sein müsste.

Wegen dieser zahlreichen Verstösse gegen das Lebensmittel- und Gastgewerbegesetz, sowie das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen, müssen die Männer nun je 3000 Franken hinblättern. Zusätzlich werden 700 Franken Strafbefehlsgebühr fällig. Betriebliche Konsequenzen hat der Fall für die Grüsel-Beizer allerdings nicht. Die Türen der Shisha-Bar sind nach wie vor geöffnet. (ced)


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