Er will nicht bezahlen, sie betreibt ihn. Seit über zehn Jahren ziehen die beiden den Rechtsstreit von einer Instanz zur nächsten.
Zum Fall kam es, nachdem der heute 60-Jährige im Juli 2013 und im September 2015 Klage einreichte und beantragte, keine Unterhaltszahlung mehr leisten zu müssen. Dabei verdiente er zum Zeitpunkt der Scheidung mehr als genug – 450'000 Franken im Jahr. Das berichtet die «Aargauer Zeitung».
Dementsprechend hoch fielen auch die Unterhaltszahlungen aus. Für seine Ex-Frau sollte er 21'250 Franken zahlen. Für die Kinder wären weitere 26'250 für das Erste und 23'750 Franken für das Zweite fällig. Und zwar so lange, bis das Studium beendet ist. Doch das viele Geld konnte er nicht mehr aufbringen, weil er arbeitslos geworden war, wie er vor Gericht erklärte.
Einkommen der Frau ist entscheidend
Das Paar hatte sich bei der Scheidung zwar darauf geeinigt, dass die Unterhaltszahlungen angepasst werden würden, wenn sich das Einkommen ändert. Für den Fall, dass er arbeitslos wird, gibt es aber keine Regelung.
Die erste Klage landete schliesslich vor dem Bundesgericht. Mit dem Ergebnis: Die Ex-Frau muss jeweils anfangs Jahr ihr Nettoeinkommen aus dem vergangenen Jahr ausweisen. Verdient sie mehr als 73'000 Franken, verringern sich die Unterhaltszahlungen.
Er bemüht sich nicht um einen guten Job
Die zweite Klage wurde nun vom Obergericht abgewiesen. Seine Ex-Frau habe das Recht auf Unterhaltszahlungen und daher das Recht, ihn zu betreiben. In der Urteilsbegründung erklärte das Gericht, dass der Mann selbst schuld sei an seiner Arbeitslosigkeit. Er bemühe sich zudem nicht um einen Job mit einem entsprechenden Gehalt, um die Unterhaltszahlungen leisten zu können, wie die «Aargauer Zeitung» weiter schreibt.
Der Mann muss die Gerichtskosten von 2500 Franken und eine Entschädigung an seine Ex-Frau von 1800 zahlen. Ob der Aargauer den Entscheid weiterzieht, ist noch unklar. (lia)