Die neunjährige Vanessa T. aus der Region Baden AG erlebte den puren Horror. Ein Teenager (17) schleicht sich nachts ins Elternhaus. Und würgt das Kind so fest, dass Würgemale zurückbleiben!
Wie Blick berichtete, soll es der 17-jährige Nachbar Tom P.* gewesen sein, der Vanessa T.* attackiert hat. Die Jugendanwaltschaft führt ein Verfahren wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und eventuell versuchter Vergewaltigung.
«So ein brutaler Fall ist eher aussergewöhnlich»
Der Fall lässt auch Experten nicht kalt. Wie etwa André Kuhn (50), Fachanwalt Strafrecht aus Aarau. «So ein brutaler Fall ist eher aussergewöhnlich und kommt zum Glück sehr selten vor», sagt er zu Blick.
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Warum Tom P. letzten September ins Haus schlich, ist unklar. Er gibt in den Befragungen an, dass er im Ausgang «gesoffen» habe und auf dem Heimweg ins Haus gegangen sei, um sich umzuschauen. Weiter gab der junge Mann an, die kleine Vanessa gewürgt zu haben, weil er befürchtete, sie würde schreien.
Die Situation war für das Kind sehr gefährlich. Kuhn: «Laut Aussagen und Spuren bestand Lebensgefahr. Wahrscheinlich hat ihr ihre Mutter das Leben gerettet, weil sie den Kampf hörte, ins Zimmer kam und der 17-Jährige flüchtete.»
Was ist mit den Gegenständen, die Tom P. verlor? Kein Beweis, sagt der Anwalt: «Dass er ein Messer und ein Kondom dabei hatte, muss nicht heissen, dass er diese Gegenstände auch einsetzen wollte», sagt Kuhn. «Dass er sie zurückliess, hat vielleicht auch damit zu tun, dass er überrascht wurde und abhaute.»
Tom P. liess unter anderem Portemonnaie zurück
Tom P. wurde wenige Stunden später daheim verhaftet. Denn: Er hatte im Zimmer von Vanessa T. auch sein Portemonnaie verloren. Bei ihm fand man zudem eine Armbrust mit Pfeil, teils gefüllte Methadon-Flaschen und grosse Schutzmasken.
Dazu sagt Anwalt Kuhn: «Das muss ebenfalls nichts bedeuten. Er könnte einfach Freude daran gehabt haben, diese Sachen zu sammeln.» Auch andere Dinge, wie etwa Gewalt-Literatur bei Jugendlichen, hiesse nicht, dass diese Fiktion und Realität nicht unterscheiden könnten. «Es braucht dann schon noch mehr, dass ein Teenager ein solches Gewaltdelikt begeht.»
Dass Tom P. offenbar nur das zugibt, was man ihm beweisen kann, etwa das Würgen, sieht Kuhn darin, dass es «eine Taktik seines Verteidigers» sein könnte. «Er will für seinen Klienten das bestmögliche Urteil herausholen.»
Tom P. sitzt derzeit in einem Jugendheim für Straftäter. Zurück bleiben sein leidgeprüftes Opfer und deren Eltern. Sie sagten zu Blick: «Es ist für uns und unsere Tochter ganz schlimm.» Kuhn weiss von anderen Fällen: «Es wird sich erst später zeigen, wie vor allem das Mädchen den Vorfall verarbeiten wird.»
Allerspätestens mit 25 Jahren wieder frei
Die Angst der Eltern von Vanessa T. ist, dass Tom P. wieder heimkommen könnte. Doch Anwalt Kuhn sagt: «Es könnte durchaus sein, dass er selber nicht mehr im Quartier wohnen möchte, wo auch noch sein Opfer lebt.»
Tom P. droht nach Jugendstrafgesetz «eine maximale Gefängnisstrafe von vier Jahren», so Kuhn. Bei einem psychisch kranken oder gefährlichen Täter bestehe jedoch die Möglichkeit, dass er zur Therapie über die Strafe hinaus in einer geschlossenen Anstalt bleiben müsse. «Spätestens im Alter von 25 Jahren erlischt jedoch auch diese Massnahme vollends.»
Für Tom P. gilt die Unschuldsvermutung.
* Namen geändert