Hat der Aargauer Waffenhändler Edmond K.* (60) aus Notwehr gehandelt oder ist er zu Recht angeklagt? Der Aarauer Rechtsanwalt André Kuhn erklärt, dass für eine Verurteilung vier Punkte erfüllt sein müssen. «Da wäre erstens der objektive Tatbestand», so Kuhn. «Weil K. geschossen und einen Einbrecher verletzt hat, dürfte dieser erfüllt sein.»
Dann wäre der subjektive Tatbestand: Hat er absichtlich oder fahrlässig gehandelt. «Auch dies dürfte vorliegend erfüllt sein. Indem K. auf Einbrecher schoss, hat er deren Verletzung in Kauf genommen.»
Eine schwierige Entscheidung für das Gericht
Der dritte Punkt ist der Rechtfertigungsgrund. Auch hier sagt Kuhn: «Der Beschuldigte hätte eventuell die Polizei rufen oder sich zurückziehen können.»
Der letzte Punkt, der Schuldausschluss, dürfte kein Thema sein. «Der Waffenhändler müsste ein psychisches Problem haben, damit man ihn nicht bestrafen, sondern psychiatrisch behandeln könnte.»
Es sei eine schwierige Entscheidung für das Gericht, «wie es die Verhältnismässigkeit von Ks. Handeln einstuft», sagt Kuhn. Fakt sei: «Da nicht nur die Einbrecher, sondern auch K. Leib und Leben gefährdet hat, kommt es auf den persönlichen Eindruck der Richter an.»
*Name geändert