Der pädophile Maurer Kuno L.*(55) steht gleichermassen auf Buben und auf Mädchen. 2018 wurde er wegen sexuellen Handlungen an einer Schülerin bestraft. Nach dem Urteilsspruch war Kuno L. aus dem Saal gestürmt und hatte die Tür zugeschmettert. Heute gings vor demselben Gericht in Bülach ZH im ähnlichen Stil weiter. Diesmal bedrohte der IV-Rentner den Einzelrichter mit seiner Krücke.
Beim aktuellen Prozess ging es um den blutigen Biss in die Hand eines Sicherheitsmannes in einem Schwimmbad. Ende Juli 2020 hielt sich Kuno L. im sogenannten «Wirbelbad» des Freibades Kloten ZH auf. Gemäss Anklageschrift kam zwischen dem arbeitslosen Maurer und Kindern zu einer Auseinandersetzung.
Biss Security in die Hand
Als ihn zwei Sicherheitsmitarbeiter aufforderten, aus dem Bassin zu steigen, wurden sie als «Wichser» und «Arschlöcher» betitelt. Einen der beiden schlug Kuno L. mit der Faust ins Gesicht. Als sie den Wüterich zu Boden zwangen, fügte er dem einen Security eine blutende Bissverletzung an der Hand zu, dessen Kollegen schlug er «massiv» in die Magen- und Nierengegend.
«Ich habe ihn in Notwehr und Todesangst gebissen», wehrte sich Kuno L., der wegen einer Schmerzsyndrom-Erkrankung an Krücken ging. «Er hat mich massiv gewürgt.» Zudem habe man ihn völlig grundlos aus dem Bassin geholt. «Man hat mich vor tausenden von Badegästen gedemütigt.» Dabei sei es umgekehrt gewesen. Ein Mädchen habe ihn, den kranken Mann, ständig mit Wasser angespritzt, ereiferte sich der Angeklagte.
Doch der Einzelrichter hatte keinen Zweifel
Für Einzelrichter Florian Berardi war der Fall klar: Er glaubte den Aussagen der Sicherheitsmitarbeiter. Er verurteilte Kuno L. wegen Körperverletzung, mehrfacher Tätlichkeit und Beschimpfung mit einer zahlbaren Geldstrafe und Busse von insgesamt 15'000 Franken. Er verzichtete jedoch auf den Widerruf der früheren teilbedingten Strafe von zwölf Monaten.
Der Pädosexuelle war wegen des Missbrauchs einer Schülerin, die jeweils seinen Hund ausgeführt hatte, mit zwei Jahren Gefängnis bestraft worden. Der Maurer hatte dem Mädchen (zwischen ihrem 13. und 16. Altersjahr) Zungenküsse verabreicht, an die Brüste gefasst und es gedrängt, ihn manuell und oral zu befriedigen. Kuno L. bestritt die Übergriffe vehement, er stehe nicht auf Mädchen. Die Richter hatten schon damals den Opfern geglaubt.
Er vergriff sich schon an sieben Fussballjunioren
2003 machte Kuno L. bereits als übergriffiger Junioren-Fussballtrainer Schlagzeilen. Er vergriff sich an sieben ihm anvertrauten Junioren. Einen 13-Jährigen forderte er zum «Wettonanieren» auf. Um seine Opfer mit Hasch zu bezahlen, legte er eigens eine Hanfplantage an. Das Zürcher Bezirksgericht bestrafte ihn mit vier Jahren Knast.
Der erneute Schuldspruch brachte Kuno L. endgültig auf die Palme. Ohne die Begründung abzuwarten, bewegte er sich schimpfend Richtung Tür. «Ich habe keine Zeit, mir dies anzuhören.» Dann schwang er seine Krücke und tobte in Richtung des Einzelrichters: «Ich sollte Ihnen eigentlich den Stock über den Schädel schlagen. Verdient hätten Sie es – aber ich kann mich beherrschen!»
Erst als Richter Berardi seinerseits mit einer Strafanzeige drohte, verzog sich der Verurteilte keifend. Zuvor hatte er noch im Saal mit seinem Handy eine anwesende Gerichtsreporterin und zwei Journalisten abgelichtet und angegiftet.
* Name geändert