Er tötete und schändete Mitbewohnerin
Zürcher WG-Killer (38) muss für 13,5 Jahre in Knast

Er hat seine Mitbewohnerin erwürgt und vergewaltigt. Ein 38-jähriger Schweizer musste sich am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Der Mann wurde zu 13,5 Jahren Gefängnis verurteilt.
Publiziert: 11.05.2022 um 18:42 Uhr
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Aktualisiert: 11.05.2022 um 21:46 Uhr
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Schuldfähig: Eduardo B. tötete seine Mitbewohnerin im Streit.
Foto: Zvg

IV-Rentner Eduardo B.* (38), der im September 2016 in seiner Sozialwohnung in Zürich seine 28-jährige Untermieterin Julienne G.* (†28) erwürgt und ihre Leiche geschändet hat, wird mit einer Freiheitsstrafe von 13,5 Jahren bestraft. Auf die Anordnung einer Verwahrung verzichtete das Bezirksgericht Zürich am Mittwoch.

Das Gericht sprach den Schweizer der vorsätzlichen Tötung und der Störung des Totenfriedens schuldig. Der Mutter und den drei Schwestern von Julienne G. sprach es Schadenersatz in der Höhe von insgesamt knapp 17'000 Franken zu, der Mutter zudem Genugtuung von 20'000 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Obergericht des Kantons Zürich weitergezogen werden.

Staatsanwalt forderte 18,5 Jahre

Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von 18,5 Jahren und die Verwahrung des Beschuldigten gefordert. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Der Beschuldigte habe in Notwehr gehandelt, weil die Frau ihn angegriffen habe.

Zur Tat war es im September 2016 in Zürich gekommen. Eduardo B. und Julienne G., eine IT-Spezialistin aus Paris, waren wieder einmal in Streit geraten. Der IV-Rentner nahm sie in den «Schwitzkasten» und drückte so lange zu, bis die Frau tot war. Anschliessend verging er sich an der Leiche.

Bundesgericht stellte Verfahrensfehler fest

2018 erklärte das Bezirksgericht Eduardo B. bezüglich des Tötungsdeliktes als schuldunfähig und ordnete eine stationäre Massnahme an. Für die Leichenschändung kassierte er 22 Monate Freiheitsentzug. Das Zürcher Obergericht bestätigte das Urteil.

Das Bundesgericht stellte jedoch Verfahrensfehler fest. Der Fall ging zurück an die Staatsanwaltschaft und musste nun neu beurteilt werden. Das Gericht stufte den Mann diesmal als schuldfähig ein. (SDA/noo)

* Namen geändert

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